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Vorlage - VO/11804/25  

 
 
Betreff: Antrag "Queere Vielfalt in Lüneburg sichtbar machen" (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.03.2025, eingegangen am 12.03.2025)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:09 - Gleichstellungsbeauftragte
Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea  03 - Steuerung und Service
   05-1 - Strategische Führungsunterstützung
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
06.05.2025 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
07.05.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg    
19.06.2025    Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag „Queere Vielfalt in Lüneburg sichtbar machen“ wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der routinemäßigen Erneuerung der Streuscheiben an Fußgängerampeln künftig Ampelpaare mit unterschiedlichen Geschlechterkombinationen zu verwenden.

 

Die Rechtsgrundlage für die gängigen Sinnbilder ergibt sich aus § 37 Absatz 2 Nr. 5 Satz 1 und 2 StVO in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift und § 39 Absatz 7 StVO: „Im Lichtzeichen für Fußgänger muss das rote Sinnbild einen stehenden, das grüne einen schreitenden Fußgänger zeigen.“

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, abweichend vom StVO-konformen Sinnbild – wie bereits in anderen Städten praktiziert – alternative Darstellungen zu nutzen.

Dazu müsste der Rat zunächst eine Entscheidung treffen, welche der rechtlich zulässigen Sinnbilder künftig – zumindest in Teilen Lüneburgs – verwendet werden sollen.

 

Um den Austausch der Streuscheiben und den Einsatz der individuellen Sinnbilder zu ermöglichen, ist anschließend eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen obersten Landesbehörde (Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung) einzuholen und eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen.

 


Zu 2.:

Bereits im Januar 2021 wurde bei der Verwaltung beantragt, einen Platz oder eine Straße nach Herrn Leo Baum zu benennen. Der Name wurde daraufhin in die Vorschlagsliste für Verkehrsflächenbenennungen aufgenommen und wird bei zu vergebenen Namen für Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg entsprechend berücksichtigt werden bzw. den Gremien vorgeschlagen.

 

 

Zu 3.:

Die Gleichstellungsbeauftragte pflegt einen regelmäßigen Austausch mit den Initiativen, Vereinen und Verbänden der Queeren Community in Lüneburg. Sie hatte r eine gemeinschaftlichen Vernetzung am 31.01.25 zu einem ersten „Runden Tisch Queere Vielfalt Lüneburg“ ins Rathaus eingeladen. Dem sind ca. 25 Personen gefolgt und auch die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Lüneburg hat am Treffen teilgenommen. Insgesamt fand ein anregender Austausch zwischen den Beteiligten statt, insbesondere zu den geplanten Veranstaltungen der einzelnen Gruppen im Jahresverlauf. Darüber hinaus war ein Ergebnis, den Runden Tisch einmal pro Jahr fortsetzen zu wollen. In 2026 wird die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Lüneburg hierzu einladen.

 

 

Zu 4.:

Queere Vielfalt ist ein allgegenwärtiges Thema bei der täglichen Arbeit der Mitarbeiter:innen der Jugendpflege vor allem bei Gesprächen mit Jugendlichen in den Jugendzentren oder während der mobilen Jugendarbeit. Der Kontakt mit queeren Jugendlichen nimmt zu.

Darüber hinaus werden Projekte und Angebote zur gezielten Stärkung queerer Jugendlicher durchgeführt.  Im vergangenen Jahr wurde im JuZ Stadtmitte regelmäßig ein „Tea and Queer Talk“ angeboten. Im JuZ Kaltenmoor startet demnächst ein Projekt in Kooperation mit dem Checkpoint Queer.

Die Mitarbeiter:innen sind dafür sensibilisiert, dass sie durch eine offene und wertschätzende Haltung gegenüber queerer Vielfalt sowohl queere Jugendliche gezielt unterstützen können und müssen als auch ein sicheres und inklusives Umfeld für alle jungen Menschen vor Ort schaffen.

 

 

Zu 5.:

Die Charta der Vielfalt zu unterzeichnen re aus Gleichstellungsperspektive sehr zu begrüßen. Hiermit machen wir deutlich, uns für die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Diversity in seinen vielfältigen Dimensionen aktiv einzusetzen. Diese beziehen sich sowohl auf Geschlecht, Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung sowie darüber hinaus auch auf soziale Herkunft, Alter, Religion und Weltanschauung, körperliche und geistige Fähigkeiten sowie ethnische Herkunft und Nationalität. Mit dem Ratsbeschluss von 2022 zur Aufgabenerweiterung der Gleichstellungsbeauftragten um Diversity und der Schaffung der Koordinierungsstelle Teilhabe und Antidiskriminierung im Gleichstellungsbüro seit Januar 2025 stellt die Unterzeichnung der Charta das Vielfalt eine passende öffentlichkeitswirksame Ergänzung dar. Die Hansestadt würde sich damit in die große Community von über 6.000 unterzeichnenden Unternehmen, Städten und Landkreisen in Deutschland einreihen. Die Kostenpauschale für die Unterzeichnung kann bis zu einer Höhe von 300€ aus dem Budget der Koordinierungsstelle Teilhabe und Antidiskriminierung getragen werden.

 

Die Mitgliedschaft im Rainbow Cities Network wäre darüber hinaus wünschenswert, denn damit wird ein kontinuierliches Zeichen für Geschlechtervielfalt und Toleranz gesetzt. Dies haben wir seit 2022 nur punktuell zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi- Inter- und Transphobie am 17. Mai durch das Hissen der Regenbogenfahne am Rathaus verdeutlicht. Darüber hinaus wurden repräsentative Veranstaltungsräume für die „Wahl des Schwulen Lüneburger Heidekönigs“ sowie die „Wahl der Queeren Majestät Lüneburg“ zur Verfügung gestellt. Der finanzielle Beitrag im Rainbow Cities Network beläuft sich auf jährlich 1.000,00 . Diese sind aktuell nicht im Budget des Gleichstellungsbüros eingeplant. Bei Beschluss des Antrages würde hierzu ein Deckungsvorschlag für die Jahre 25/26 erarbeitet, für die Folgejahre wäre eine Anpassung der Haushaltsmittel notwendig.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 82 € (in B32)

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 X Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.03.2025 Queere Vielfalt in Lüneburg sichtbar machen“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Queere Vielfalt sichtbar machen (455 KB)