Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag „Queere Vielfalt in Lüneburg sichtbar machen“ wie folgt Stellung:
Zu 1.: Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der routinemäßigen Erneuerung der Streuscheiben an Fußgängerampeln künftig Ampelpaare mit unterschiedlichen Geschlechterkombinationen zu verwenden.
Die Rechtsgrundlage für die gängigen Sinnbilder ergibt sich aus § 37 Absatz 2 Nr. 5 Satz 1 und 2 StVO in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift und § 39 Absatz 7 StVO: „Im Lichtzeichen für Fußgänger muss das rote Sinnbild einen stehenden, das grüne einen schreitenden Fußgänger zeigen.“
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, abweichend vom StVO-konformen Sinnbild – wie bereits in anderen Städten praktiziert – alternative Darstellungen zu nutzen. Dazu müsste der Rat zunächst eine Entscheidung treffen, welche der rechtlich zulässigen Sinnbilder künftig – zumindest in Teilen Lüneburgs – verwendet werden sollen.
Um den Austausch der Streuscheiben und den Einsatz der individuellen Sinnbilder zu ermöglichen, ist anschließend eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen obersten Landesbehörde (Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung) einzuholen und eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen.
Bereits im Januar 2021 wurde bei der Verwaltung beantragt, einen Platz oder eine Straße nach Herrn Leo Baum zu benennen. Der Name wurde daraufhin in die Vorschlagsliste für Verkehrsflächenbenennungen aufgenommen und wird bei zu vergebenen Namen für Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg entsprechend berücksichtigt werden bzw. den Gremien vorgeschlagen.
Zu 3.: Die Gleichstellungsbeauftragte pflegt einen regelmäßigen Austausch mit den Initiativen, Vereinen und Verbänden der Queeren Community in Lüneburg. Sie hatte für eine gemeinschaftlichen Vernetzung am 31.01.25 zu einem ersten „Runden Tisch Queere Vielfalt Lüneburg“ ins Rathaus eingeladen. Dem sind ca. 25 Personen gefolgt und auch die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Lüneburg hat am Treffen teilgenommen. Insgesamt fand ein anregender Austausch zwischen den Beteiligten statt, insbesondere zu den geplanten Veranstaltungen der einzelnen Gruppen im Jahresverlauf. Darüber hinaus war ein Ergebnis, den Runden Tisch einmal pro Jahr fortsetzen zu wollen. In 2026 wird die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Lüneburg hierzu einladen.
Zu 4.: Queere Vielfalt ist ein allgegenwärtiges Thema bei der täglichen Arbeit der Mitarbeiter:innen der Jugendpflege – vor allem bei Gesprächen mit Jugendlichen in den Jugendzentren oder während der mobilen Jugendarbeit. Der Kontakt mit queeren Jugendlichen nimmt zu. Darüber hinaus werden Projekte und Angebote zur gezielten Stärkung queerer Jugendlicher durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurde im JuZ Stadtmitte regelmäßig ein „Tea and Queer Talk“ angeboten. Im JuZ Kaltenmoor startet demnächst ein Projekt in Kooperation mit dem Checkpoint Queer. Die Mitarbeiter:innen sind dafür sensibilisiert, dass sie durch eine offene und wertschätzende Haltung gegenüber queerer Vielfalt sowohl queere Jugendliche gezielt unterstützen können und müssen als auch ein sicheres und inklusives Umfeld für alle jungen Menschen vor Ort schaffen.
Zu 5.: Die Charta der Vielfalt zu unterzeichnen wäre aus Gleichstellungsperspektive sehr zu begrüßen. Hiermit machen wir deutlich, uns für die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Diversity in seinen vielfältigen Dimensionen aktiv einzusetzen. Diese beziehen sich sowohl auf Geschlecht, Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung sowie darüber hinaus auch auf soziale Herkunft, Alter, Religion und Weltanschauung, körperliche und geistige Fähigkeiten sowie ethnische Herkunft und Nationalität. Mit dem Ratsbeschluss von 2022 zur Aufgabenerweiterung der Gleichstellungsbeauftragten um Diversity und der Schaffung der Koordinierungsstelle Teilhabe und Antidiskriminierung im Gleichstellungsbüro seit Januar 2025 stellt die Unterzeichnung der Charta das Vielfalt eine passende öffentlichkeitswirksame Ergänzung dar. Die Hansestadt würde sich damit in die große Community von über 6.000 unterzeichnenden Unternehmen, Städten und Landkreisen in Deutschland einreihen. Die Kostenpauschale für die Unterzeichnung kann bis zu einer Höhe von 300€ aus dem Budget der Koordinierungsstelle Teilhabe und Antidiskriminierung getragen werden.
Die Mitgliedschaft im Rainbow Cities Network wäre darüber hinaus wünschenswert, denn damit wird ein kontinuierliches Zeichen für Geschlechtervielfalt und Toleranz gesetzt. Dies haben wir seit 2022 nur punktuell zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi- Inter- und Transphobie am 17. Mai durch das Hissen der Regenbogenfahne am Rathaus verdeutlicht. Darüber hinaus wurden repräsentative Veranstaltungsräume für die „Wahl des Schwulen Lüneburger Heidekönigs“ sowie die „Wahl der Queeren Majestät Lüneburg“ zur Verfügung gestellt. Der finanzielle Beitrag im Rainbow Cities Network beläuft sich auf jährlich 1.000,00 €. Diese sind aktuell nicht im Budget des Gleichstellungsbüros eingeplant. Bei Beschluss des Antrages würde hierzu ein Deckungsvorschlag für die Jahre 25/26 erarbeitet, für die Folgejahre wäre eine Anpassung der Haushaltsmittel notwendig.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 82 € (in B32) aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: X Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 12.03.2025 „Queere Vielfalt in Lüneburg sichtbar machen“
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