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Auszug - 11. Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung der 10. Änderungsverordnung vom 29.01.2015 sowie 9. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung vom 29.01.2015  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.02.2018    
Zeit: 17:00 - 20:28 Anlass: Sitzung
Raum: IGS Kreideberg Aula
Ort: Thorner Str. 14, 21339 Lüneburg
VO/7478/17-2 11. Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung der 10. Änderungsverordnung vom 29.01.2015 sowie 9. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung vom 29.01.2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:LauterschlagBezüglich:
VO/7478/17
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Lauterschlag, Dennis   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter BLANCK moniert, dass aus der Vorlage nicht deutlich werde, dass die Taxen lediglich ein kleiner Ausschnitt der vergebenen Lizenzen in der Stadt darstellen würden. Hier müsse jedoch deutlich zwischen Taxen und Mietwagen unterschieden werden. Taxen seien Bestandteil des ÖPNV und daher dürfe man dort auch andere Maßstäbe anlegen als bei Mietwagen. Letzte könnten den Betrieb auch einstellen, sollte es sich nicht mehr für sie rentieren. Taxen könnten dies nicht, hätten dafür jedoch auch mehr Privilegien durch ihre Lizenz erhalten. Er finde es schwierig, wenn die Erhöhung mit gestiegenen Kosten begründet wurde. Vielmehr müsse es eine Mischkalkulation geben, durch die die Kosten ohne Erhöhung gedeckt werden können. Er sei stattdessen für einen Mehreinsatz von Bussen sowie die Verlängerung von deren Fahrzeiten.

 

Beigeordneter PAULY stimmt Herrn Blanck zu und argumentiert darüber hinaus, dass zweifelhaft sei, dass tatsächliche Mehreinnahmen durch den massiven Anstieg des Bereitstellungspreises erzielt werden würden, da viele Menschen sich nun dreimal überlegen, ob sie tatsächlich das Taxi nutzen. Eine solch drastische Erhöhung habe eher abschreckenden Charakter und schränke den ÖPNV daher ein, da für viele eine Taxifahrt nicht mehr finanzierbar sei. Er stimme daher gegen eine Erhöhung.

 

Beigeordnete SCHELLMANN berichtet über Gespräche mit Taxifahrern, denen eine Senkung der Preise lieber re als eine Erhöhung, um so mehr Anreize für eine Taxifahrt zu schaffen. Ihre Entscheidung sei daher zwiespältig.

 

Sowohl Ratsherr MINKS als auch Ratsfrau JOHN sehen die Problematik der Vorredner nicht. Man gebe viel mehr für Essen und Trinken aus, sodass ein Mehr an zwei Euro für die Heimfahrtskosten keine großen Unterschied mache.

 


Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei sieben Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie vier Enthaltungen der AfD-Fraktion und des Ratsvorsitzenden von Nordheim folgenden Beschluss:

 

Dem Antrag des GVN auf Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung der 10. Änderungsverordnung vom 29.01.2015 sowie 9. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung vom 29.01.2015 wird zugestimmt.

 

(32, III)


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:24

Nein-Stimmen:7

  Enthaltungen:4