Bürgerinformationssystem
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt zur Kenntnis, dass die Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse“ an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des FamilienBüros durch die Hansestadt Lüneburg, die zum 01.07.14 in Kraft treten soll, um die Folgen einer Kündigung in § 7 Abs. 3 ergänzt worden ist.
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