Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Hansestadt und Landkreis Lüneburg praktizieren seit Jahren erfolgreich interkommunale Zusammenarbeit. Zielsetzung ist dabei die gemeinsame Lösung struktureller Probleme sowie die Schaffung effizienter Strukturen für die Aufgabenerfüllung durch Freisetzung zusätzlicher finanzieller und/ oder personeller Ressourcen bei Verbesserung der Serviceleistung für Bürgerinnen und Bürger.
In Verfolgung dieser Zielsetzung konnte in den vergangenen Jahren bereits eine Vielzahl von Projekten realisiert werden. Als nächster Schritt wird die Ausdehnung der Zusammenarbeit auf die Aufgaben der Kindertagespflege und auf die Arbeit des FamilienBüros empfohlen. Zu diesem Zweck sollen die beiden genannten Aufgaben zusammengeführt und bei der Hansestadt Lüneburg erledigt werden.
Die Vorteile der Kooperation werden in der Erweiterung der Erreichbarkeitszeiten, einer besseren Abstimmung und damit einer höheren Qualität der Aufgabenerfüllung sowie einer flexibleren Urlaubs- und Krankheitsvertretung gesehen.
Gleichzeitig kann die Einrichtung FamilienBüro als zentrale Anlaufstelle für Familien des gesamten Landkreises besser beworben und damit familienfreundlicher genutzt werden.
In der Zweckvereinbarung werden die Übertragung einer Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, nämlich die Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und die Erteilung von Pflegeerlaubnissen als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, und die Beauftragung mit der Durchführung einer Aufgabe, die „nur“ eine freiwillige Serviceaufgabe ist - nämlich das Familienbüro – kombiniert.
Die gemeinsame Einrichtung soll zum 01.07.2014 in Betrieb gehen. Hierfür stehen bei der Hansestadt Lüneburg entsprechend ausgestattete Büros zur Verfügung.
Für den Aufgabenbereich Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse ordnet der Landkreis Lüneburg Mitarbeiterinnen im Umfang von 1,5 Stellen an die Hansestadt Lüneburg ab. Für das Familienbüro stellt die Hansestadt Lüneburg dem Landkreis Personal im Umfang von 0,5 Stellenanteilen zur Verfügung.
Die Sachkosten werden zwischen den Vertragspartnern abgerechnet.
Nähere Inhalte ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Zweckvereinbarung.
Die Zweckvereinbarung ist nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen. Sie liegt dem Niedersächsischen Innenministerium seit 25.03.2014 zur Prüfung vor. Eine Rückäußerung steht derzeit noch aus. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Zweckvereinbarung über die Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse“ an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des FamilienBüros durch die Hansestadt Lüneburg
Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss das als Anlage beigefügten Zweckvereinbarung über die Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse“ an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des FamilienBüros durch die Hansestadt Lüneburg mit Wirkung zum 01.07.2014 wird zugestimmt.
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