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Vorlage - VO/5648/14-1  

 
 
Betreff: Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg über die Übertragung der Aufgaben "Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse sowie die Durchführung der Aufgaben des FamilienBüros - Ergänzende Sachverhaltsdarstellung
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Jutta BauerBezüglich:
VO/5648/14
Federführend:02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta   
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.06.2014 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 08.05.14 einstimmig dem Abschluss der als Anlage zur Vo/5648/14 beigefügten Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse“ an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des FamilienBüros durch die Hansestadt Lüneburg mit Wirkung zum 01.07.14 zugestimmt.

 

Das Niedersäschsische Ministerium für Inneres und Sport, Referat 32 (Kommunalaufsicht) hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der Entwurf der Zweckvereinbarung dort abschließend geprüft sei. Eine Genehmigung der Zweckvereinbarung hinsichtlich der zu übertragenden Aufgaben würde gemäß § 2 Abs. 5 Sätze 2 und 3 Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) erteilt werden, soweit die Zweckvereinbarung um eine Darstellung der Folgen einer Kündigung ergänzt wäre.

 

Daraufhin wurde mit der Kommunalaufsicht die Ergänzung des § 7 der Vereinbarung um einen Absatz 3 mit folgendem Text abgestimmt:

 

„ (3) Im Falle einer Kündigung nehmen Hansestadt und Landkreis ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung die Aufgaben nach dieser Zweckvereinbarung jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich wieder selbst wahr. Der Landkreis nimmt das für die Aufgabenerfüllung an die Hansestadt Lüneburg abgeordnete Personal zurück. Die Kostenerstattung nach § 5 Abs. 3 entfällt. Die Hansestadt Lüneburg übergibt dem Landkreis Lüneburg alle seine Aufgabenbereiche betreffenden Unterlagen und Informationen.“

 

Die Kommunalaufsicht sah eine erneute Beschlussfassung der Zweckvereinbarung mit der Ergänzung um den Absatz 3 des § 7 durch den Rat der Hansestadt Lüneburg nicht als erforderlich an, da durch diese Ergänzung die Grundzüge der Zweckvereinbarung nicht berührt werden. Insofern wird der Rat der Hansestadt Lüneburg über die vorgenommene Ergänzung lediglich informiert.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            30,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Stammbaum:
VO/5648/14   Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg über die Übertragung der Aufgaben "Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse sowie die Durchführung der Aufgaben des Familienbüros   02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement   Beschlussvorlage
VO/5648/14-1   Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg über die Übertragung der Aufgaben "Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse sowie die Durchführung der Aufgaben des FamilienBüros - Ergänzende Sachverhaltsdarstellung   02-1 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement   Mitteilungsvorlage