1.die im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64/I "Weißer
Berg-Ost" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen
Art und Weise zu behandeln.
2.Der
Bebauungsplan Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost" mit örtlicher Bauvorschrift
über die Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem
die Begründung nebst Grünordnungsplan hierzu.
26.04.2006 - Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen
Ö 6 - zur Kenntnis genommen
H
Beschluss:
Der Ortsrat
nimmt den Plan zustimmend zur Kenntnis.
02.05.2006 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
04.05.2006 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/FDP
und der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
folgenden Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt,
1.die im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64/I "Weißer
Berg-Ost" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB vorgebrachten Anregungen in der Art und Weise zu behandeln, wie mit dem
der Beschlussvorlage anliegenden Vermerk vorgeschlagen wird.
2.Der
Bebauungsplan Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost" mit örtlicher Bauvorschrift
über die Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem
die Begründung nebst Grünordnungsplan hierzu.