Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 15.11.2005 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 64
"Sportpark Kreideberg" zunächst lediglich für einen Teilbereich der
vorgesehenen Wohnbaufläche unter der Bezeichnung Nr. 64/I "Weißer
Berg-Ost" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung für
den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich fortzuführen. In
dem bisherigen Bebauungsplanaufstellungsverfahren sind die gesetzlich
vorgesehenen Verfahrensschritte -
frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB (noch als Bebauungsplan Nr.
64), -
Beteiligungen
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie -
öffentliche
Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes der Begründung im Sinne von
§ 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt
worden, so dass der Bebauungsplan Nr. 64/I nunmehr noch auf der Grundlage der
bis zum 19.07.2004 geltenden Fassung des BauGB durch Satzungsbeschluss
beschlossen werden kann. Die anliegende Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) ist
ebenfalls zu beschließen. Eine
Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich im übrigen nicht
ergeben. Die
Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom
06.02.2006 bis einschließlich 21.03.2006 durch Aushang an der amtlichen
Bekanntmachungstafel im Bürgeramt und am 07.02.2006 in der Landeszeitung für
die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt gemacht
worden, dass während der Auslegungsfrist vom 22.02.2006 bis 21.03.2006 von
jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher
Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 07.02.2006 über die Durchführung
dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser
Träger stattfand. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Der
durch den Verwaltungsausschuss beschlossene Auslegungsentwurf des
Bebauungsplanes wurde aufgrund der eingegangenen Anregungen hinsichtlich der
textlichen Festsetzungen Nr. 4 und Nr. 5 geringfügig überarbeitet. Eine erneute
öffentliche Auslegung ist aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich (siehe
anliegenden Vermerk). Eine Änderung der Begründung war nicht erforderlich. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan und der
Grünordnungsplan sind im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Vermerk, Begründung
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt, 1.
die im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64/I "Weißer
Berg-Ost" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen
Art und Weise zu behandeln. 2.
Der
Bebauungsplan Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost" mit örtlicher Bauvorschrift
über die Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem
die Begründung nebst Grünordnungsplan hierzu. |
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