Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt:
1.Der
zur Aufstellung beschlossene Bebauungsplan Nr. 64 "Sportpark
Kreideberg" wird zunächst lediglich für einen Teilbereich der vorgesehenen
Wohnbaufläche unter der Bezeichnung Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost"
einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung für den in der
Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich fortgeführt.
2.Von
einer frühzeitigen Beteiligung der Bürger wird im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 64/I gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 2 abgesehen, da diese bereits
im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 erfolgt
ist.
3.Die
Verwaltung wird beauftragt, zunächst die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
BauGB förmlich zu beteiligen und außerdem die Verbände zum Entwurf des Grünordnungsplanes
zu hören.
02.11.2005 - Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen
Ö 4 - ungeändert beschlossen
H
Beschluss:
Der Ortsrat bittet um eine
Anbindung an den ÖPNV, eine Ergänzung zum Beschlußvorschlag wird mit der
Vorlage einstimmig angenommen und zu Protokoll genommen (Anlage 1).