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Beratungsinhalt: Fachbereichsleiter
Eberhard erläutert
anhand des in der Beschlussvorlage dargestellten Sachverhaltes die vorgesehenen
weiteren Verfahrensschritte. Die
Erschließung wird über eine neue Erschließungsstraße, die auf die Trasse eines
vorhandenen Wirtschaftsweges gelegt wird, geführt. Die Erschließungsstraße
endet in einer Schleife. Das Plangebiet umfasst ein Bruttobauland von ca. 1,5
ha Fläche. Auf dieser Fläche sollen ca. 15 Baugrundstücke entstehen, die Platz
bieten werden für ca. 40 – 45 Bewohner. Das Baugebiet wird kompakt sein und eine
Ergänzung zur vorhandenen Bebauung darstellen. Im Zusammenhang mit der Bebauung
wird eine im Norden gelegene Biotopfläche gesichert. Die erforderlichen
Ausgleichsflächen sind im Norden und Westen des Plangebietes ausgewiesen. Bürgermeisterin
Schellmann hat in
Erinnerung, dass diese Flächen als Kaltluftzonen gelten, aus denen Wind
entsteht und die zur Belüftung der Innenstadt beitragen. Von Interesse ist, ob
dem zukünftig durch die vorgesehene Wohnbebauung quasi ein Riegel vorgeschoben
wird. Fachbereichsleiter
Eberhard führt aus,
dass das Kaltluftentstehungsgebiet mit seinen Auswirkungen auf den Stadtbereich
durch die vorgesehene Bebauung nicht beeinträchtigt wird. Beigeordneter
Körner geht ein auf
die Nähe zum Hockey-Platz und dem dahinterliegenden Rückhaltebecken. Diese
Bereiche sind nach seiner Kenntnis relativ feucht. Von
Interesse ist, wie sich die verkehrliche Abwicklung aus dem neuen Baugebiet
darstellt. Fachbereichsleiter
Eberhard zeigt
anhand des Planes die vorhandenen Teiche und Rückhaltebereiche auf. Zur
Verkehrsabwicklung wird ausgeführt, dass diese über die südliche Anbindung
erfolgen wird. Probleme sind dabei nicht zu erwarten. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass 2 der Wohnhäuser verkehrlich direkt an den Ochtmisser Kirchsteig angebunden
werden. Manche Problemstellungen ließen sich aufgrund der komplizierten
Eigentumsverhältnisse nicht anders lösen. Fachbereichsleiter
Wittmoser
verdeutlicht, dass nach wie vor die Vernässung im nördlichen Bereich gewollt
sei und auch sichergestellt ist. Die Fläche stellt sich derzeit als feuchtes
Biotop dar und so soll sie auch bleiben. Die Flächen, die für die Anlegung
einer aufgelockerten Streuobstwiese vorgesehen sind, werden aufgezeigt. Die
Streuobstwiese wird der Naherholung dienen. Die Frage der Anlegung eines
gesonderten Spielplatzes für das relativ kleine Baugebiet stellt sich nicht,
weil entsprechende Möglichkeiten in der unmittelbaren Umgebung vorhanden sind
und über ein Wegenetz auch auf kurzem Wege zu erreichen sein werden. Ratsherr
Aschenbrenner interessiert, ob die Vickenteiche an einen
Angelverein verpachtet sind und ob sich aus dem neuen Baugebiet heraus
Beeinträchtigungen für die Angler zu erwarten sein werden. Fachbereichsleiter
Wittmoser
bestätigt, dass die Fischereigerechtsame verpachtet seien. Beeinträchtigung für
Angler dürften aufgrund der räumlichen Entfernung und der Topografie des
Geländes nicht zu erwarten sein. Ratsherr
Kroll weist darauf
hin, dass eine Fläche für den Abbau von Kaolin, das für die
Porzellanherstellung Verwendung findet, vorgesehen sei. Ihn interessiert, ob es
in diesem Zusammenhang möglicherweise zu Problemen kommen kann. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass das zuständige Bergamt Celle diese Fläche als mögliche Abbaufläche aus dem
Bestandsplan herausgenommen hat. Näheres wird zu Protokoll ausgeführt. Zu
Protokoll: Das zuständige Bergamt Celle und das niedersächsische Amt für Bodenforschung sind als Träger öffentlicher Belange im laufenden Verfahren zur Stellungnahme, die noch aussteht, aufgefordert worden. Fachbereichsleiter
Eberhard geht ein
auf die anstehende Trägerbeteiligung, bei der dies noch einmal konkret
hinterfragt werden kann. Ratsherrn
Kroll interessiert,
ob der Eigentümer die Flächen in ihrer Gesamtheit auch an einen Bauträger
veräußern kann, oder ob nur die Veräußerung einzelner Bauplätze möglich sein
wird. Bürgermeisterin
Schellmann merkt
hierzu an, dass es sich für den Veräußerer steuerrechtlich schwierig gestalten
würde, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraumes mehr als 3 Grundstücke
veräußert. Er würde dabei steuerrechtlich Gefahr laufen, dass dieser Verkauf
dann als gewerbsmäßig im Sinne des Steuerrechts ausgelegt werden würde. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass solche Fragen über Eigentumsverhältnisse und Vermarktung nur
im nichtöffentlichen Teil beraten werden sollten. Beigeordneter
Dörbaum geht davon
aus, dass über die Erschließung beizeiten ein Erschließungsvertrag
abgeschlossen wird, über den vor Satzungsbeschluss des B-Plans der VA zu
befinden haben wird. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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