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Auszug - Bebauungsplan Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung; Verfahrensbeschlüsse  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.11.2005    
Zeit: 15:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/1740/05 Bebauungsplan Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Verfahrensbeschlüsse
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiter Eberhard erläutert anhand des in der Beschlussvorlage dargestellten Sachverhaltes die vorgesehenen weiteren Verfahrensschritte.

Die Erschließung wird über eine neue Erschließungsstraße, die auf die Trasse eines vorhandenen Wirtschaftsweges gelegt wird, geführt. Die Erschließungsstraße endet in einer Schleife. Das Plangebiet umfasst ein Bruttobauland von ca. 1,5 ha Fläche. Auf dieser Fläche sollen ca. 15 Baugrundstücke entstehen, die Platz bieten werden für ca. 40 – 45 Bewohner. Das Baugebiet wird kompakt sein und eine Ergänzung zur vorhandenen Bebauung darstellen. Im Zusammenhang mit der Bebauung wird eine im Norden gelegene Biotopfläche gesichert. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind im Norden und Westen des Plangebietes ausgewiesen.

 

Bürgermeisterin Schellmann hat in Erinnerung, dass diese Flächen als Kaltluftzonen gelten, aus denen Wind entsteht und die zur Belüftung der Innenstadt beitragen. Von Interesse ist, ob dem zukünftig durch die vorgesehene Wohnbebauung quasi ein Riegel vorgeschoben wird.

 

Fachbereichsleiter Eberhard führt aus, dass das Kaltluftentstehungsgebiet mit seinen Auswirkungen auf den Stadtbereich durch die vorgesehene Bebauung nicht beeinträchtigt wird.

 

Beigeordneter Körner geht ein auf die Nähe zum Hockey-Platz und dem dahinterliegenden Rückhaltebecken. Diese Bereiche sind nach seiner Kenntnis relativ feucht.

Von Interesse ist, wie sich die verkehrliche Abwicklung aus dem neuen Baugebiet darstellt.

 

Fachbereichsleiter Eberhard zeigt anhand des Planes die vorhandenen Teiche und Rückhaltebereiche auf.

Zur Verkehrsabwicklung wird ausgeführt, dass diese über die südliche Anbindung erfolgen wird. Probleme sind dabei nicht zu erwarten.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass 2 der Wohnhäuser verkehrlich direkt an den Ochtmisser Kirchsteig angebunden werden. Manche Problemstellungen ließen sich aufgrund der komplizierten Eigentumsverhältnisse nicht anders lösen.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser verdeutlicht, dass nach wie vor die Vernässung im nördlichen Bereich gewollt sei und auch sichergestellt ist. Die Fläche stellt sich derzeit als feuchtes Biotop dar und so soll sie auch bleiben. Die Flächen, die für die Anlegung einer aufgelockerten Streuobstwiese vorgesehen sind, werden aufgezeigt. Die Streuobstwiese wird der Naherholung dienen. Die Frage der Anlegung eines gesonderten Spielplatzes für das relativ kleine Baugebiet stellt sich nicht, weil entsprechende Möglichkeiten in der unmittelbaren Umgebung vorhanden sind und über ein Wegenetz auch auf kurzem Wege zu erreichen sein werden.

 

Ratsherr Aschenbrenner  interessiert, ob die Vickenteiche an einen Angelverein verpachtet sind und ob sich aus dem neuen Baugebiet heraus Beeinträchtigungen für die Angler zu erwarten sein werden.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser bestätigt, dass die Fischereigerechtsame verpachtet seien. Beeinträchtigung für Angler dürften aufgrund der räumlichen Entfernung und der Topografie des Geländes nicht zu erwarten sein.

 

Ratsherr Kroll weist darauf hin, dass eine Fläche für den Abbau von Kaolin, das für die Porzellanherstellung Verwendung findet, vorgesehen sei. Ihn interessiert, ob es in diesem Zusammenhang möglicherweise zu Problemen kommen kann.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass das zuständige Bergamt Celle diese Fläche als mögliche Abbaufläche aus dem Bestandsplan herausgenommen hat. Näheres wird zu Protokoll ausgeführt.

 

Zu Protokoll:

Das zuständige Bergamt Celle und das niedersächsische Amt für Bodenforschung sind als Träger öffentlicher Belange im laufenden Verfahren zur Stellungnahme, die noch aussteht, aufgefordert worden.

 

Fachbereichsleiter Eberhard geht ein auf die anstehende Trägerbeteiligung, bei der dies noch einmal konkret hinterfragt werden kann.

 

Ratsherrn Kroll interessiert, ob der Eigentümer die Flächen in ihrer Gesamtheit auch an einen Bauträger veräußern kann, oder ob nur die Veräußerung einzelner Bauplätze möglich sein wird.

 

Bürgermeisterin Schellmann merkt hierzu an, dass es sich für den Veräußerer steuerrechtlich schwierig gestalten würde, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraumes mehr als 3 Grundstücke veräußert. Er würde dabei steuerrechtlich Gefahr laufen, dass dieser Verkauf dann als gewerbsmäßig im Sinne des Steuerrechts ausgelegt werden würde.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass solche Fragen über Eigentumsverhältnisse und Vermarktung nur im nichtöffentlichen Teil beraten werden sollten.

 

Beigeordneter Dörbaum geht davon aus, dass über die Erschließung beizeiten ein Erschließungsvertrag abgeschlossen wird, über den vor Satzungsbeschluss des B-Plans der VA zu befinden haben wird.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.