Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die
42. Flächennutzungsplanänderung zum "Sportpark Kreideberg" ist seit
dem 11.07.2003 wirksam. Wesentliche Inhalte der Änderung sind die Darstellung
von Sport- und Grünflächen, landwirtschaftlicher Nutzfläche sowie einer
kleineren Wohnbaufläche im Norden des Änderungsbereiches. Parallel zu diesem
Änderungsverfahren sollte ebenso der Bebauungsplan Nr. 64 "Sportpark
Kreideberg" mit überwiegend gleichen Planungszielen aufgestellt werden.
Das Bebauungsplanverfahren ist jedoch bisher nur bis zu den Verfahrensschritten
"frühzeitige Bürgerbeteiligung" und "frühzeitige Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange" durchgeführt worden. Es ist nunmehr
beabsichtigt, den Bebauungsplan lediglich für einen Teilbereich der
vorgesehenen Wohnbaufläche unter der Bezeichnung Nr. 64/I "Weißer
Berg-Ost" einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung
aufzustellen. Für die Sportfläche besteht zur Zeit kein dringender
Handlungsbedarf. Von einer erneuten frühzeitigen Beteiligung der Bürger i. S.
von § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung
bereits zuvor auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes Nr. 64
"Sportpark Kreideberg" erfolgt ist. Dergleichen gilt für die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Das
Bauleitplanverfahren wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der vor
dem 20.07.2004 geltenden Fassung fortgeführt. Von einer wie in letzter Zeit im
Interesse der Verfahrensbeschleunigung praktizierten Vorgehensweise, förmliche
Träger- und Bürgerbeteiligungen parallel durchzuführen, soll allerdings
abgesehen werden, weil sich Planinhalte verändert haben und das Gebiet
verkleinert wurde. Es
ist in diesem Verfahren daher angebracht, die förmliche Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange vorzuziehen. Die Verbandsbeteiligung für den Grünordnungsplan
kann zeitgleich erfolgen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist hingegen nicht
erforderlich. Die öffentliche Auslegung i. S. v. § 3 Abs. 2 BauGB wird zu
gegebener Zeit erfolgen. Das
neue Bebauungsplangebiet wird anliegend zeichnerisch beschrieben. Die Planungen
werden in den Sitzungen im einzelnen vorgestellt und erläutert. Gemäß
§ 55 g Abs. 3 Ziff. 2 NGO ist der Ortsrat Ochtmissen bei der Aufstellung von
Satzungen nach dem BauGB rechtzeitig zu hören. Der Ortsrat Ochtmissen hat daher
anlässlich seiner o. a. Sitzung Gelegenheit, ggf. eine Beschlussempfehlung i.
S. des nachstehenden Beschlussvorschlages zu geben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt: 1.
Der
zur Aufstellung beschlossene Bebauungsplan Nr. 64 "Sportpark
Kreideberg" wird zunächst lediglich für einen Teilbereich der vorgesehenen
Wohnbaufläche unter der Bezeichnung Nr. 64/I "Weißer Berg-Ost"
einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung für den in der
Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich fortgeführt. 2.
Von
einer frühzeitigen Beteiligung der Bürger wird im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 64/I gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 2 abgesehen, da diese bereits
im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 erfolgt
ist. 3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, zunächst die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
BauGB förmlich zu beteiligen und außerdem die Verbände zum Entwurf des Grünordnungsplanes
zu hören. |
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