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Beratungsinhalt: Beigeordneter
Dörbaum führt
einleitend aus, dass für die Ratssitzung am 28.06.2005 bereits eine sehr
ausführliche und umfassende Stellungnahme des Fachbereiches 3 vorgelegt wurde. Seitens
des Baudezernats wird heute ergänzend vorgetragen, so dass sich der Ausschuss
ein abschließendes Bild darüber machen und befinden kann, wie mit der Thematik
weiterhin umgegangen werden soll. Stadtbaurätin
Gundermann geht auf
die Inhalte des Antrages ein. Der Begriff Innenstadt ist in diesem Antrag nicht
so definiert, als dass man ein bestimmtes Gebiet damit umreißen könnte,
insofern ist der Antrag unbestimmt gefasst. Die Frage dabei ist, ob mit der
Innenstadt in einer engen Auslegung quasi nur der Innenstadtkern mit seinem
historischen Bereich zu betrachten ist, oder ob dieser Bereich weiter zu fassen
ist. Da in dem Antrag von vorrangigem Schließen von Baulücken im
Innenstadtbereich die Rede ist, kann damit schwerlich der Kernbereich gemeint
sein, da in dem Kernbereich keine Baulücken im Sinne des Antrages mehr
vorhanden sind. Diese wurden verstärkt in den 90er Jahren geschlossen. Bereits
jetzt wird die Frage des Stellplatznachweises durch unterschiedliche
Festlegungen des Nachweises flexibel gehandhabt. Aus den Ablösebeträgen nicht
nachgewiesener Stellplätze hat die Stadt in den letzten Jahren um die
Innenstadt herum in mehrere Parkhäuser ganz stark investiert und damit
innenstadtnahes Parken ermöglicht. Anhand
eines in jüngster Zeit durch die Presse gegangenen Beispiels wird verdeutlicht,
wie sich durch Umwandlung von Flächen ein zusätzlicher Stellplatzbedarf, der
nachzuweisen wäre, ergeben kann. Die Stadt hat aus den eingenommenen
Ablösebeträgen u. a. Parkhäuser zu finanzieren oder Defizite bestehender
Parkhäuser abzudecken. In
anderen Städten wurden für Projekte autoarmes Wohnen Vereine gegründet, bei
denen sich die Mitglieder zu verpflichten haben, auf Autos zu verzichten. Ein
solch ausgesprochener Verzicht wird grundbuchlich eingetragen, was sich in der
Regel wertmindernd auf die Immobilie auswirkt. Recherchen bezüglich der
Praktikabilität in anderen Städten führten u. a. zu dem Ergebnis, dass oftmals
doch nicht auf das Auto verzichtet wird. Dies dokumentiert sich darin, dass die
Fahrzeuge dann in den angrenzenden Seitenstraßen mit all den daraus wieder
resultierenden Problemen abgestellt werden. Als Ergebnis kann festgehalten
werden, dass die tatsächliche Autofreiheit schwer umsetzbar ist. Immobilien mit
derartigen, grundbuchlich abgesicherten Beschränkungen sind nur schwerlich
veräußerbar. Man ist daher gut beraten, mit dieser Thematik sensibel umzugehen.
Festzustellen
ist, dass auf Grundstücken am Rande der Stadt eine verstärkte Nachfrage auf
verdichtetere bauliche Auslastung der Grundstücke besteht, die aber auch
beinhalten, auf den Nachweis der erforderlichen Stellplätze zu verzichten. Im
Ergebnis bedeutet dies aber nichts anderes, als die Probleme mit dem Parken in
den öffentlichen Straßenraum zu verlagern. Durch
eine bessere Auslastung ließen sich ohne Zweifel Profite steigern. Ob dies auch
so gewollt ist, sollte einer Einzelfallbetrachtung und –entscheidung vorbehalten
bleiben. Aus diesem Grunde wird empfohlen, hierüber keine Grundsatzentscheidung
zu treffen. Autoarmes
Wohnen ist zwar ein berechtigtes und auch nachvollziehbares Anliegen, aber
oftmals bleibt der Wunsch danach in der Realität ein Traum, weil eben nur sehr
schwer umsetzbar. Autoarmes Wohnen ist in seiner dauerhaften Durchsetzung mit
sehr vielen tlw. noch nicht juristisch abgeklärten Fragen behaftet. Beigeordneter
Dörbaum stellt noch
einmal dar, dass man zwischen autoarm und autofrei differenzieren muss.
Autofreies Wohnen setzt eine grundbuchliche Absicherung voraus. Versuche, so
etwas für die Bereiche Volgershall bzw. Schaperdrift zu regeln, scheiterten
letztendlich daran, dass die grundbuchliche Bindung auch bei Verkauf oder
Vererbung Bestand haben würde. Ein
Gebiet als autoarm dahingehend auszulegen, dass nur Quartiersparken möglich
ist, stellt für ihn eine Mischform dar, die durchaus realisierbar erscheint,
auch wenn es für diese Form schon schwierig sein wird, genügend Interessenten
dafür zu finden. Das
nachzuweisende Stellplätze in Innenstadtlage bei Bedarf auch abgelöst werden
können, ist bekannt und wird seit Jahren auch so gehandhabt. Näheres dazu
regelt die bestehende Satzung. Bürgermeisterin
Schellmann hält es
für vorstellbar, dass im Schlieffenpark ein Bereich für autoarmes Wohnen
vorgehalten werden könnte. Das könnte nur unter den Voraussetzungen erfolgen,
dass dafür von einem Bauträger für einen beschränkten Personenkreis von ca. 10
Bauwilligen ein Konzept entwickelt wird, dass sich aber in den B-Plan einfügen
müsste. Die Stellplätze dürften andererseits auch wieder nicht zu abseits
angelegt werden. Schön wäre es, wenn so etwas gelingen würde. Wenn
es Leute gibt, die so etwas wollen, sollte man sie darin unterstützen. Beigeordneter
Dörbaum hält es für
denkbar, dass man zu gegebener Zeit prüft, ob sich ein Baufeld im
Schlieffen-Park für autoarmes Wohnen eignen würde, wenn denn die Nachfrage
dafür da ist. Faktoren dafür müssten die Stadtnähe, vorhandene Nahversorgung
sowie kurze Wege zum Bahnhof und in die Naherholung sein. Beigeordneter
Körner hält die
Vorstellungen von autoarmen oder gar autofreiem Wohnen für Träumereien. Aus
seiner Erfahrung heraus sieht die Realität ganz anders aus. Auch der Begriff
autoarm müsste genauer definiert werden, um eben das auszuschließen, was sonst
doch wieder eintreten würde. Gemeint ist das bereits angesprochene Parken am
Rande der Quartiere. Den dort Wohnenden kann auch nicht zugemutet werden, die
Parkverkehre aus den vermeintlich autoarmen Gebieten mit abwickeln zu müssen.
Insofern sind alle diese Vorstellungen in der Praxis nicht dauerhaft umsetzbar.
Wenn so etwas doch geschaffen werden sollte, werden dadurch Probleme
heraufbeschworen, die im Nachhinein schwerlich zu lösen, bzw. zu bereinigen
sein werden. Auf die ungeklärten rechtlichen Fragen wurde bereits hingewiesen.
Nicht verkennen sollte man die ebenfalls schon benannten Probleme bei Verkauf
oder Vererbung. Ratsherr
Kroll spricht sich
dafür aus, die Beratung abzuschließen und den Antrag abzulehnen. Ratsfrau
Lotze sieht den
Antrag vom Ansatz her positiv. Autoarmes Wohnen bedeutet nach ihrer Ansicht den
Gebrauch des Autos zu erschweren. Auch weiterhin sollte darauf gesetzt werden,
die Nutzung des ÖPNV und des Fahrrades zu fördern oder auch einmal zu Fuß zu
gehen. Der Antrag zielt ja auch darauf, den Flächenverbrauch zu verringern,
wobei in dieser Sache die Stadt durch gesonderte Erhebung einer
Versiegelungsgebühr auf dem richtigen Weg ist. Die Erhebung dieser Gebühr
stellt eine gute Basis dafür da, dass Flächen nicht mehr so wie bisher
versiegelt werden. Wichtig ist, das Anreize und positive Nutzungsbedingungen,
beispielsweise für den ÖPNV, geschaffen werden, um auf die Nutzung des eigenen
Pkw weitestgehend verzichten zu können. Ratsherr
Aschenbrenner sieht es auch so, dass den Menschen im
positiven Sinne Anreize geschaffen werden müssen, damit sie einmal öfter auf
die Nutzung des eigenen Pkw verzichten. Nicht verständlich ist für ihn mit der
Frage autoarmes Wohnen, was Versiegelungsgrade und Flächenverbrauch damit im
unmittelbaren Zusammenhang zu tun haben. Ratsherr
Kroll spricht sich
nochmals dafür aus, die Diskussion darüber zu beenden und darüber abzustimmen. Beigeordneter
Dörbaum spricht
sich dafür aus, dass über den Antrag heute keine Abstimmung vorgenommen werden
sollte, sondern der ergänzend vorgetragenen Sachverhalt der Verwaltung zur
Kenntnis genommen wird. Vielmehr sollte der Antrag dazu dienen, dass man sich
auch zukünftig dem Gedanken autoarmes Wohnen nicht gänzlich verschließen
sollte, auch wenn es sich zeigt, dass es gegenwärtig mangels ausreichender
Nachfrage und einer Vielzahl ungeklärter juristischer Belange nicht
realisierbar erscheint. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmt der Zusammenfassung des
Beratungsergebnisses und der geschilderten weiteren Vorgehensweise von
Beigeordneten Dörbaum zu. |
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