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Auszug - Förderung von autoarmem Wohnen in der Stadt (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.05.05)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.11.2005    
Zeit: 15:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/1564/05 Förderung von autoarmem Wohnen in der Stadt (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.05.05)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Bearbeiter/-in: Plett, Anke  Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   06 - Bauverwaltungsmanagement
   Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum führt einleitend aus, dass für die Ratssitzung am 28.06.2005 bereits eine sehr ausführliche und umfassende Stellungnahme des Fachbereiches 3 vorgelegt wurde.

Seitens des Baudezernats wird heute ergänzend vorgetragen, so dass sich der Ausschuss ein abschließendes Bild darüber machen und befinden kann, wie mit der Thematik weiterhin umgegangen werden soll.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht auf die Inhalte des Antrages ein. Der Begriff Innenstadt ist in diesem Antrag nicht so definiert, als dass man ein bestimmtes Gebiet damit umreißen könnte, insofern ist der Antrag unbestimmt gefasst. Die Frage dabei ist, ob mit der Innenstadt in einer engen Auslegung quasi nur der Innenstadtkern mit seinem historischen Bereich zu betrachten ist, oder ob dieser Bereich weiter zu fassen ist. Da in dem Antrag von vorrangigem Schließen von Baulücken im Innenstadtbereich die Rede ist, kann damit schwerlich der Kernbereich gemeint sein, da in dem Kernbereich keine Baulücken im Sinne des Antrages mehr vorhanden sind. Diese wurden verstärkt in den 90er Jahren geschlossen.

Bereits jetzt wird die Frage des Stellplatznachweises durch unterschiedliche Festlegungen des Nachweises flexibel gehandhabt. Aus den Ablösebeträgen nicht nachgewiesener Stellplätze hat die Stadt in den letzten Jahren um die Innenstadt herum in mehrere Parkhäuser ganz stark investiert und damit innenstadtnahes Parken ermöglicht.

Anhand eines in jüngster Zeit durch die Presse gegangenen Beispiels wird verdeutlicht, wie sich durch Umwandlung von Flächen ein zusätzlicher Stellplatzbedarf, der nachzuweisen wäre, ergeben kann. Die Stadt hat aus den eingenommenen Ablösebeträgen u. a. Parkhäuser zu finanzieren oder Defizite bestehender Parkhäuser abzudecken.

In anderen Städten wurden für Projekte autoarmes Wohnen Vereine gegründet, bei denen sich die Mitglieder zu verpflichten haben, auf Autos zu verzichten. Ein solch ausgesprochener Verzicht wird grundbuchlich eingetragen, was sich in der Regel wertmindernd auf die Immobilie auswirkt. Recherchen bezüglich der Praktikabilität in anderen Städten führten u. a. zu dem Ergebnis, dass oftmals doch nicht auf das Auto verzichtet wird. Dies dokumentiert sich darin, dass die Fahrzeuge dann in den angrenzenden Seitenstraßen mit all den daraus wieder resultierenden Problemen abgestellt werden. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass die tatsächliche Autofreiheit schwer umsetzbar ist. Immobilien mit derartigen, grundbuchlich abgesicherten Beschränkungen sind nur schwerlich veräußerbar. Man ist daher gut beraten, mit dieser Thematik sensibel umzugehen.

Festzustellen ist, dass auf Grundstücken am Rande der Stadt eine verstärkte Nachfrage auf verdichtetere bauliche Auslastung der Grundstücke besteht, die aber auch beinhalten, auf den Nachweis der erforderlichen Stellplätze zu verzichten.

Im Ergebnis bedeutet dies aber nichts anderes, als die Probleme mit dem Parken in den öffentlichen Straßenraum zu verlagern.

Durch eine bessere Auslastung ließen sich ohne Zweifel Profite steigern. Ob dies auch so gewollt ist, sollte einer Einzelfallbetrachtung und –entscheidung vorbehalten bleiben. Aus diesem Grunde wird empfohlen, hierüber keine Grundsatzentscheidung zu treffen.

Autoarmes Wohnen ist zwar ein berechtigtes und auch nachvollziehbares Anliegen, aber oftmals bleibt der Wunsch danach in der Realität ein Traum, weil eben nur sehr schwer umsetzbar. Autoarmes Wohnen ist in seiner dauerhaften Durchsetzung mit sehr vielen tlw. noch nicht juristisch abgeklärten Fragen behaftet.

 

Beigeordneter Dörbaum stellt noch einmal dar, dass man zwischen autoarm und autofrei differenzieren muss. Autofreies Wohnen setzt eine grundbuchliche Absicherung voraus. Versuche, so etwas für die Bereiche Volgershall bzw. Schaperdrift zu regeln, scheiterten letztendlich daran, dass die grundbuchliche Bindung auch bei Verkauf oder Vererbung Bestand haben würde.

Ein Gebiet als autoarm dahingehend auszulegen, dass nur Quartiersparken möglich ist, stellt für ihn eine Mischform dar, die durchaus realisierbar erscheint, auch wenn es für diese Form schon schwierig sein wird, genügend Interessenten dafür zu finden.

Das nachzuweisende Stellplätze in Innenstadtlage bei Bedarf auch abgelöst werden können, ist bekannt und wird seit Jahren auch so gehandhabt. Näheres dazu regelt die bestehende Satzung.

 

Bürgermeisterin Schellmann hält es für vorstellbar, dass im Schlieffenpark ein Bereich für autoarmes Wohnen vorgehalten werden könnte. Das könnte nur unter den Voraussetzungen erfolgen, dass dafür von einem Bauträger für einen beschränkten Personenkreis von ca. 10 Bauwilligen ein Konzept entwickelt wird, dass sich aber in den B-Plan einfügen müsste. Die Stellplätze dürften andererseits auch wieder nicht zu abseits angelegt werden. Schön wäre es, wenn so etwas gelingen würde.

Wenn es Leute gibt, die so etwas wollen, sollte man sie darin unterstützen.

 

Beigeordneter Dörbaum hält es für denkbar, dass man zu gegebener Zeit prüft, ob sich ein Baufeld im Schlieffen-Park für autoarmes Wohnen eignen würde, wenn denn die Nachfrage dafür da ist. Faktoren dafür müssten die Stadtnähe, vorhandene Nahversorgung sowie kurze Wege zum Bahnhof und in die Naherholung sein.

 

Beigeordneter Körner hält die Vorstellungen von autoarmen oder gar autofreiem Wohnen für Träumereien. Aus seiner Erfahrung heraus sieht die Realität ganz anders aus. Auch der Begriff autoarm müsste genauer definiert werden, um eben das auszuschließen, was sonst doch wieder eintreten würde. Gemeint ist das bereits angesprochene Parken am Rande der Quartiere. Den dort Wohnenden kann auch nicht zugemutet werden, die Parkverkehre aus den vermeintlich autoarmen Gebieten mit abwickeln zu müssen. Insofern sind alle diese Vorstellungen in der Praxis nicht dauerhaft umsetzbar. Wenn so etwas doch geschaffen werden sollte, werden dadurch Probleme heraufbeschworen, die im Nachhinein schwerlich zu lösen, bzw. zu bereinigen sein werden. Auf die ungeklärten rechtlichen Fragen wurde bereits hingewiesen. Nicht verkennen sollte man die ebenfalls schon benannten Probleme bei Verkauf oder Vererbung.

 

Ratsherr Kroll spricht sich dafür aus, die Beratung abzuschließen und den Antrag abzulehnen.

 

Ratsfrau Lotze sieht den Antrag vom Ansatz her positiv. Autoarmes Wohnen bedeutet nach ihrer Ansicht den Gebrauch des Autos zu erschweren. Auch weiterhin sollte darauf gesetzt werden, die Nutzung des ÖPNV und des Fahrrades zu fördern oder auch einmal zu Fuß zu gehen. Der Antrag zielt ja auch darauf, den Flächenverbrauch zu verringern, wobei in dieser Sache die Stadt durch gesonderte Erhebung einer Versiegelungsgebühr auf dem richtigen Weg ist. Die Erhebung dieser Gebühr stellt eine gute Basis dafür da, dass Flächen nicht mehr so wie bisher versiegelt werden. Wichtig ist, das Anreize und positive Nutzungsbedingungen, beispielsweise für den ÖPNV, geschaffen werden, um auf die Nutzung des eigenen Pkw weitestgehend verzichten zu können.

 

Ratsherr Aschenbrenner  sieht es auch so, dass den Menschen im positiven Sinne Anreize geschaffen werden müssen, damit sie einmal öfter auf die Nutzung des eigenen Pkw verzichten. Nicht verständlich ist für ihn mit der Frage autoarmes Wohnen, was Versiegelungsgrade und Flächenverbrauch damit im unmittelbaren Zusammenhang zu tun haben.

 

Ratsherr Kroll spricht sich nochmals dafür aus, die Diskussion darüber zu beenden und darüber abzustimmen.

 

Beigeordneter Dörbaum spricht sich dafür aus, dass über den Antrag heute keine Abstimmung vorgenommen werden sollte, sondern der ergänzend vorgetragenen Sachverhalt der Verwaltung zur Kenntnis genommen wird. Vielmehr sollte der Antrag dazu dienen, dass man sich auch zukünftig dem Gedanken autoarmes Wohnen nicht gänzlich verschließen sollte, auch wenn es sich zeigt, dass es gegenwärtig mangels ausreichender Nachfrage und einer Vielzahl ungeklärter juristischer Belange nicht realisierbar erscheint.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stimmt der Zusammenfassung des Beratungsergebnisses und der geschilderten weiteren Vorgehensweise von Beigeordneten Dörbaum zu.