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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.11.2005    
Zeit: 15:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Haushaltsplanberatung 2006

 

Beim Kalkberg / Sanierung des Straßenzuges

 

Stadtbaurätin Gundermann  erinnert an die Haushaltsplanberatung in der letzten Ausschusssitzung in der zugesagt wurde, dass zu einzelnen Straßenbaumaßnahmen noch nähere Angaben nachgereicht werden.

Der Straßenzug „Beim Kalkberg“ soll saniert werden. Konkrete Pläne dazu wurden dazu jedoch noch nicht erstellt, weil es zunächst nur darum ging, entsprechende Mittel für den Haushalt 2006 einzustellen. Die Planung und Bauausführung wird sich kompliziert gestalten, da der Straßenzug nicht nur im Senkungs-, sondern zusätzlich auch noch im Naturschutzgebiet liegt. Durch stark abfallende Senkungen bestehen sehr große Höhenunterschiede. Ähnlich dem Ochtmisser Kirchsteig wird wegen der Senkungsproblematik eine Sanierung der Straße nur sehr behutsam möglich sein.

Straßenausbaubeiträge können von den Anliegern nicht erhoben werden.

In der Durchführung ist vorgesehen, dass vorhandenes Material aufzunehmen, eine neue ordentliche Entwässerung in die Straße einzubringen und das vorhandene Material wieder einzubauen. Auch der vorhandene Fußweg wird wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt. Für die Durchführung der Maßnahme sind 123.000 € im Haushalt 2006 vorgesehen.

 

Ratsherr Firus merkt an, dass der Fußweg derzeit nur eine Breite von 1 m aufweist. Dies dürfte auch wegen der intensiveren Nutzung des Gebäudes der Matthäus-Gemeinde anlässlich von Gottesdiensten als nicht mehr ausreichend angesehen werden.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser führt aus, dass man in der Detailplanung überlegen wird, wie breit der Fußweg ausgelegt werden muss. Um Fußgängerbegegnungsverkehr möglich zu machen  hält er eine Breite von zukünftig 1,50 m für erforderlich. Genaues wird die Detailplanung ergeben.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass, wenn der Ansatz im Haushalt 2006 Bestand hat, dann die Detailplanung im Ausschuss vorgestellt wird. Auf jeden Fall soll versucht werden, den Gesamtcharakter des Straßenzuges unter Wiederverwendung des vorhandenen Materials zu erhalten.

 

 

Umbau Uelzener Straße / Einmündung Scharnhorststraße

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert die vorgesehene Baumaßnahme. In der derzeitigen Situation kann man von der Uelzener Straße stadteinwärts fahrend auf der vorhandenen Linksabbiegespur zunächst in die Scharnhorststraße links abbiegen und im weiteren Verlauf links in den Munstermannskamp abbiegen. Insbesondere die sich als Linksabbieger für den Munstermannskamp zu früh als Linksabbieger einordnenden Autofahrer haben durch ihr Fehlverhalten oftmals gefährliche Situationen heraufbeschworen und Auffahrunfälle verursacht, weil sie nicht mit abstoppenden vorschriftsmäßig in die Scharnhorststraße abbiegenden Autofahrern gerechnet haben. Die Verkehrssicherheitskommission hat diesen Gefahrenpunkt in die Liste der Unfallgefahrenpunkte aufgenommen. Um diesen Unfallgefahrenpunkt zu entschärfen wird vorgeschlagen, nach der Einmündung Scharnhorststraße auf die Trasse der sich fortsetzenden Linksabbiegespur zunächst eine Verkehrsinsel zu bauen. Dadurch könnte zukünftig verhindert werden, dass sich Linsabbieger für den Munstermannskamp zu früh, nämlich vor der Scharnhorststraßeneinmündung, links einordnen.

 

Ratsherr Aschenbrenner  beurteilt die Situation, die diesen Bereich zu einem Unfallgefahrenpunkt macht, anders. Nach seiner Erfahrung rechnen sich ordnungsgemäß einordnende Linksabbieger für den Munstermannskamp nicht damit, das sich Autofahrer, die sich eigentlich für ein Linsabbiegen in die Scharnhorststraße eingeordnet haben, dann doch auf der Linksabbiegespur weiter geradeaus fahren. Der sich nach der Einmündung Scharnhorststraße erst ordnungsgemäß einordnende Linksabbieger für den Munstermannskamp rechnet in der Regel nicht damit, dass neben ihm auf der Linksabbiegespur auf gleicher Höhe ein Fahrzeug fährt. Die Gefahr des Auffahrens wird nach seiner Ansicht durch eine Verkehrsinsel nicht entschärft.

 

Beigeordneter Dörbaum verweist darauf, dass die heutige Vorstellung eigentlich nur dazu dienen soll, um die Detailplanung aufzuzeigen. Über die vorgesehene Maßnahme wurde schon im Verkehrsausschuss vorgetragen.

 

 

Dahlenburger Landstraße stadtauswärts / Abbiegespur Einmündung Pulverweg

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass auch diese Stelle für die Verkehrskommission einen Unfallschwerpunkt darstellt. Dass liegt ursächlich daran, dass der Pulverweg in der Dahlenburger Landstraße sich ziemlich aufweitet und andererseits diese breite Einmündung nicht durch eine Verkehrsinsel durchtrennt ist. Der relativ große Einmündungstrichter verleitet Autofahrer zu einem oftmals zu zügigen Abbiegen. Zur Herausnahme der Geschwindigkeit des Abbiegeverkehrs ist der Bau einer Mittelinsel in Verbindung mit der Änderung des Radius vorgesehen.

 

Ratsherr Aschenbrenner  gibt zu bedenken, dass die Radien so gewählt werden müssen, dass Busbegegnungsverkehr weiterhin möglich sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist auf die seinerzeit geäußerten Befürchtungen von Busfahrern, die der Ansicht waren, dass der neugebaute Kreisel am städtischen Klinikum zu enge Radien haben würde. Auch da hat sich in der Praxis erwiesen, dass die Radien ausreichend dimensioniert wurden. Wenn die Radien zu groß gewählt werden, würde dies automatisch eine Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten nach sich ziehen, die an solchen Stellen eben nicht gewollt seien.

 

Ratsherr Kroll regt an, die Verkehrsinseln nicht mit so hohen Bordsteinen zu versehen, dass sie nicht mehr überfahren werden können. Denkbar wäre für ihn sie so zu wählen, dass sie noch überfahrbar sind. Ähnlich ist eine Verkehrsinsel bei der Autobahnabfahrt „Soltau-Ost“ angelegt.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser erklärt, dass es sich bei der vorgestellten Planung noch nicht um eine Detailplanung für die Bauausführung handelt. Insofern stehen Details der baulichen Ausführung noch nicht fest. Gleichwohl wird die Anregung aufgenommen.

 

 

Beschluss:

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