Beschlussvorschlag: Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH werden angewiesen, der neuen Spartenleitung, der Erteilung von Handlungsvollmachten nach § 54 HGB und dem Erlass einer Geschäftsordnung für die Spartenleitung zuzustimmen.
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