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Vorlage - VO/8034/18  

 
 
Betreff: Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH - Bestellung einer neuen Spartenleitung, Erteilung von Handlungsvollmachten nach § 54 Handelsgesetzbuch und der Erlass einer Geschäftsordnung für die Spartenleitung
Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Larisch, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
24.10.2018 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Gemäß § 14 des Gesellschaftervertrages der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (gBuk) bestellt die Gesellschafterversammlung für jede Sparte eine Spartenleitung, insbesondere für die Sparte „Volkshochschule“. Mit Ablauf des 30.11.2018 wird der bisherige Spartenleiter der Volkshochschule REGION Lüneburg, Herr Cassens, wegen Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand gehen. Auf Vorschlag von Herrn Wiese (Geschäftsführer gBuK) soll die zukünftige Spartenleitung zweigeteilt werden. Diese Zweiteilung sieht vor, dass es eine pädagogische/fachliche Leitung und eine Verwaltungs- und Finanzleitung der Programmbereiche gibt. Die beiden Leitungsstellen sollen mit Frau Kutzick (pädagogische/fachliche Leitung) und Herrn Alpers (Verwaltungs- und Finanzleitung) besetzt werden. Zusätzlich soll der zukünftigen Spartenleitung eine Handlungsvollmacht nach § 54 Handelsgesetzbuch (HGB) erteilt werden.

 

Im Zuge der personellen Veränderung soll auch eine, noch nicht vorhandene, Geschäftsordnung für die Spartenleitung erlassen werden. Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 12 des Gesellschaftsvertrages der gBuK ist die Gesellschafterversammlung zuständig für den Erlass einer Geschäftsordnung.

 

 

 

 

Für eine Nachbesetzung der Spartenleitung, die Erteilung einer Handlungsvollmacht und für den Erlass einer Geschäftsordnung für die Spartenleitung sind die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung entsprechend mit Weisungen zu versehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:Keine

c)  an Folgekosten:Keine

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:Keine


Anlage/n:

Anlage 1: Handlungsvollmacht § 54 HGB Spartenleitung

Anlage 2: Geschäftsordnung Spartenleitung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Handlungsvollmachten §54 HGB Spartenleitung (136 KB)      
Anlage 2 2 Geschäftsordnung Spartenleitung (48 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH werden angewiesen, der neuen Spartenleitung, der Erteilung von Handlungsvollmachten nach § 54 HGB und dem Erlass einer Geschäftsordnung für die Spartenleitung zuzustimmen.