Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Gemäß § 14 des Gesellschaftervertrages der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (gBuk) bestellt die Gesellschafterversammlung für jede Sparte eine Spartenleitung, insbesondere für die Sparte „Volkshochschule“. Mit Ablauf des 30.11.2018 wird der bisherige Spartenleiter der Volkshochschule REGION Lüneburg, Herr Cassens, wegen Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand gehen. Auf Vorschlag von Herrn Wiese (Geschäftsführer gBuK) soll die zukünftige Spartenleitung zweigeteilt werden. Diese Zweiteilung sieht vor, dass es eine pädagogische/fachliche Leitung und eine Verwaltungs- und Finanzleitung der Programmbereiche gibt. Die beiden Leitungsstellen sollen mit Frau Kutzick (pädagogische/fachliche Leitung) und Herrn Alpers (Verwaltungs- und Finanzleitung) besetzt werden. Zusätzlich soll der zukünftigen Spartenleitung eine Handlungsvollmacht nach § 54 Handelsgesetzbuch (HGB) erteilt werden.
Im Zuge der personellen Veränderung soll auch eine, noch nicht vorhandene, Geschäftsordnung für die Spartenleitung erlassen werden. Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 12 des Gesellschaftsvertrages der gBuK ist die Gesellschafterversammlung zuständig für den Erlass einer Geschäftsordnung.
Für eine Nachbesetzung der Spartenleitung, die Erteilung einer Handlungsvollmacht und für den Erlass einer Geschäftsordnung für die Spartenleitung sind die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung entsprechend mit Weisungen zu versehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen:Keine c) an Folgekosten:Keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:Keine Anlage/n: Anlage 1: Handlungsvollmacht § 54 HGB Spartenleitung Anlage 2: Geschäftsordnung Spartenleitung
Beschlussvorschlag:
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH werden angewiesen, der neuen Spartenleitung, der Erteilung von Handlungsvollmachten nach § 54 HGB und dem Erlass einer Geschäftsordnung für die Spartenleitung zuzustimmen.
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