Verwaltungsausschuss
der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) den
Bebauungsplan Nr. 125 „ZOB-Süd“ aufzustellen. Ziel der Planungen ist insbesondere
die Festsetzung öffentlicher Verkehrs- und Parkflächen.
Der
Geltungsbereich liegt am Bahnhof südlich des vorhandenen ZOB und wird in der
Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.
22.06.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.