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Sachverhalt: Die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschriebene Fläche wird insbesondere für Zwecke der Deutschen Bundesbahn AG (DB) genutzt und ist entsprechend gewidmet. Seitens der
DB ist nunmehr beabsichtigt, die Nutzungen zugunsten des Bahnbetriebes
aufzugeben und beim Eisenbahnbundesamt (EBA) eine förmliche Entwidmung zu
beantragen. Dadurch wird es möglich, den angesprochenen Bereich anderweitig zu
verwenden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 125 „ZOB-Süd“ können
jetzt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau zusätzlicher
öffentlicher Verkehrsflächen und Parkplätze geschaffen werden, da sich der
Parkdruck im Bahnhofsumfeld auch nach dem Bau der dortigen Parkpalette nicht in
ausreichendem Umfang vermindert hat. Parallel wird der Flächennutzungsplan in
einem 48. Änderungsverfahren entsprechend geändert. Als erster
Verfahrensschritt zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens ist der
Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss i.S. von § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) zu fassen. Bereits am
09.07.2003 wurde ein Beschluss
gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB gefasst den Bebauungsplan Nr. 125 „ZOB-Süd“
aufzustellen. Durch Abweichungen in den Abgrenzungen des Geltungsbereichs wird
dieser Verfahrensschritt wiederholt. Die
zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereichs und eine Verfahrensübersicht
sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Verwaltungsausschuss
der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) den
Bebauungsplan Nr. 125 „ZOB-Süd“ aufzustellen. Ziel der Planungen ist insbesondere
die Festsetzung öffentlicher Verkehrs- und Parkflächen. Der
Geltungsbereich liegt am Bahnhof südlich des vorhandenen ZOB und wird in der
Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben. |
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