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Vorlage - VO/2424/07  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 125 "ZOB-Süd"
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, AnjaAktenzeichen:60 50 20
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
22.06.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschriebene Fläche wird insbesondere für Zwecke der Deutschen Bundesbahn AG (DB) genutzt und ist entsprechend gewidmet.

 

Seitens der DB ist nunmehr beabsichtigt, die Nutzungen zugunsten des Bahnbetriebes aufzugeben und beim Eisenbahnbundesamt (EBA) eine förmliche Entwidmung zu beantragen. Dadurch wird es möglich, den angesprochenen Bereich anderweitig zu verwenden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 125 „ZOB-Süd“ können jetzt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau zusätzlicher öffentlicher Verkehrsflächen und Parkplätze geschaffen werden, da sich der Parkdruck im Bahnhofsumfeld auch nach dem Bau der dortigen Parkpalette nicht in ausreichendem Umfang vermindert hat. Parallel wird der Flächennutzungsplan in einem 48. Änderungsverfahren entsprechend geändert.

 

Als erster Verfahrensschritt zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens ist der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss i.S. von § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen.

Bereits am 09.07.2003 wurde ein Beschluss  gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB gefasst den Bebauungsplan Nr. 125 „ZOB-Süd“ aufzustellen. Durch Abweichungen in den Abgrenzungen des Geltungsbereichs wird dieser Verfahrensschritt wiederholt.  

 

Die zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereichs und eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                          150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 (M---BP 125--CAD--ZOB-S-374d A 4 PDF -(1-)) (196 KB)      
Anlage 2 2 VERFABL B128 (51 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 125 „ZOB-Süd“ aufzustellen. Ziel der Planungen ist insbesondere die Festsetzung öffentlicher Verkehrs- und Parkflächen.

Der Geltungsbereich liegt am Bahnhof südlich des vorhandenen ZOB und wird in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.