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Vorlage - VO/2422/07  

 
 
Betreff: 48. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "ZOB-Süd";
Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, AnjaAktenzeichen:60 50 10
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
22.06.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschriebene Fläche wird insbesondere für Zwecke der Deutschen Bundesbahn AG (DB) genutzt und ist entsprechend gewidmet.

 

Seitens der DB ist nunmehr beabsichtigt, die Nutzungen zugunsten des Bahnbetriebes aufzugeben und beim Eisenbahnbundesamt (EBA) eine förmliche Entwidmung zu beantragen. Dadurch wird es möglich, den angesprochenen Bereich anderweitig zu verwenden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 125 „ZOB-Süd“ können jetzt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau zusätzlicher öffentlicher Verkehrsflächen und Parkplätze geschaffen werden, da sich der Parkdruck im Bahnhofsumfeld auch nach dem Bau der dortigen Parkpalette nicht in ausreichendem Umfang vermindert hat.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt Flächen für Bahnanlagen dar, so dass parallel zu dem Bebauungsplanaufstellungsverfahren der Flächennutzungsplan im Rahmen einer 48. Änderung mit dem Ziel der Darstellung öffentlicher Verkehrs- und Parkflächen zu ändern ist.

 

Als erster Verfahrensschritt zur Flächennutzungsplanänderung ist der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss i.S. von § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen.

Bereits am 09.07.2003 wurde ein Aufstellungsbeschluss  gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB gefasst zur 48. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „ZOB-Süd“. Durch Abweichungen in den Abgrenzungen des Geltungsbereichs wird dieser Verfahrensschritt wiederholt.  

 

Eine zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereichs und eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                                 150,00 €                                                                           

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 (M---F_Plan -304nd--CAD--48_-304nderungsbereich A4 5000 -(1-)) (557 KB)      
Anlage 2 2 VERFABL F 53 (53 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) den Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich „ZOB-Süd“  mit einem 48. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planungen ist insbesondere die Darstellung öffentlicher Verkehrs- und Parkflächen.

Der Geltungsbereich liegt am Bahnhof südlich des vorhandenen ZOB und wird in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.