Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschriebene Fläche wird insbesondere für Zwecke der Deutschen Bundesbahn AG (DB) genutzt und ist entsprechend gewidmet. Seitens der
DB ist nunmehr beabsichtigt, die Nutzungen zugunsten des Bahnbetriebes
aufzugeben und beim Eisenbahnbundesamt (EBA) eine förmliche Entwidmung zu
beantragen. Dadurch wird es möglich, den angesprochenen Bereich anderweitig zu
verwenden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 125 „ZOB-Süd“ können
jetzt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau zusätzlicher
öffentlicher Verkehrsflächen und Parkplätze geschaffen werden, da sich der
Parkdruck im Bahnhofsumfeld auch nach dem Bau der dortigen Parkpalette nicht in
ausreichendem Umfang vermindert hat. Der wirksame
Flächennutzungsplan stellt Flächen für Bahnanlagen dar, so dass parallel zu dem
Bebauungsplanaufstellungsverfahren der Flächennutzungsplan im Rahmen einer 48.
Änderung mit dem Ziel der Darstellung öffentlicher Verkehrs- und Parkflächen zu
ändern ist. Als erster
Verfahrensschritt zur Flächennutzungsplanänderung ist der Aufstellungs- bzw.
Änderungsbeschluss i.S. von § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Bereits am
09.07.2003 wurde ein Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 BauGB gefasst zur 48. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „ZOB-Süd“. Durch Abweichungen in den
Abgrenzungen des Geltungsbereichs wird dieser Verfahrensschritt
wiederholt. Eine
zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereichs und eine Verfahrensübersicht
sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die
Erarbeitung der Vorlage:
150,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4
Baugesetzbuch (BauGB) den Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg für den in der
Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich „ZOB-Süd“ mit einem 48. Änderungsverfahren zu
ändern. Ziel der Planungen ist insbesondere die Darstellung öffentlicher
Verkehrs- und Parkflächen. Der
Geltungsbereich liegt am Bahnhof südlich des vorhandenen ZOB und wird in der
Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben. |
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