Beschlussvorschlag: Angepasster Beschlussvorschlag II unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses vom 29.10.2024 sowie der Beratungen des Verwaltungsausschusses vom 19.10.2024 (Änderungen in blau ): - Der Rat der Hansestadt Lüneburg erkennt die im Erstellungsprozess des NUMP erarbeiteten und gutachterlich vorgeprüften entwickelten Maßnahmenempfehlungen im Sinne eines übergeordneten Handlungsrahmens an. Einzelmaßnahmen werden in den politischen Gremien zur Entscheidung gestellt. Hierdurch wird keine Verbindlichkeit zur Umsetzung einzelner Maßnahmen hergestellt.
- Er beauftragt die Verwaltung die einzelnen Maßnahmen – soweit notwendig - hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihres Beitrags zur Erreichung der bereits bestehenden und beschlossenen Ziele der Hansestadt Lüneburg den weitergehenden Untersuchungen zu unterziehen und damit die Entscheidungsgrundlage zur Umsetzung konkreter Maßnahmen auf Grundlage des noch zu erstellenden Abschlussberichtes zu schaffen.
- Die Maßnahmenauswahl und Priorisierung erfolgt auf Basis des gutachterlichen Abwägungsprozesses im NUMP und der bereits erfolgten Abwägung mit den Zielen der Hansestadt Lüneburg sowie dem Kosten-Nutzen-Verhältnis.
- Die städtische Maßnahmenpriorisierung wird jährlich im Rahmen einer Sitzung des Arbeitskreises Verkehrs zur Vorbereitung für die weitere Gremienbeteiligung im jeweils 1. Halbjahr in einem bedarfsgerecht erweiterten Teilnehmerkreis vorgestellt. Diese Sitzung dient der Vorbereitung der weiteren zu beteiligenden städtischen Gremien, zu denen insbesondere der Mobilitätsausschuss zählt.
- Die aus der Priorisierung heraus zu erfolgenden Planungen sind unter Ausschöpfung aller finanziellen Fördermöglichkeiten (Fördermittel, Inanspruchnahme anderer Kostenträger, z.B. Landkreis, Sponsoring) voranzutreiben. Vorhandene personelle und finanzielle Ressourcen sind zielgerichtet für die Maßnahmenumsetzung einzusetzen und, sofern erforderlich, zusätzlich anzumelden. Die Finanzierung der Planungen der jeweiligen Maßnahmen wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen geprüft und abgesichert.
Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses vom 29.10.2024 (Änderungen gegenüber „Angepasster Beschlussvorschlag“ in grün):: - Der Rat der Hansestadt Lüneburg erkennt die im Erstellungsprozess des NUMP erarbeiteten und gutachterlich vorgeprüften Maßnahmenempfehlungen im Sinne eines übergeordneten Handlungsrahmens an. Einzelmaßnahmen werden in den politischen Gremien zur Entscheidung gestellt.
- Er beauftragt die Verwaltung die einzelnen Maßnahmen – soweit notwendig - hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihres Beitrags zur Erreichung der bereits bestehenden und beschlossenen Ziele der Hansestadt Lüneburg den weitergehenden Untersuchungen zu unterziehen und damit die Entscheidungsgrundlage zur Umsetzung konkreter Maßnahmen auf Grundlage des noch zu erstellenden Abschlussberichtes zu schaffen.
- Die Maßnahmenauswahl und Priorisierung erfolgt auf Basis des gutachterlichen Abwägungsprozesses im NUMP und der bereits erfolgten Abwägung mit den Zielen der Hansestadt Lüneburg sowie dem Kosten-Nutzen-Verhältnis.
- Die städtische Maßnahmenpriorisierung wird jährlich im Rahmen einer Sitzung des Arbeitskreises Verkehrs zur Vorbereitung für die weitere Gremienbeteiligung im jeweils 1. Halbjahr in einem bedarfsgerecht erweiterten Teilnehmerkreis vorgestellt.
- Die aus der Priorisierung heraus zu erfolgenden Planungen sind unter Ausschöpfung aller finanziellen Fördermöglichkeiten (Fördermittel, Inanspruchnahme anderer Kostenträger, z.B. Landkreis, Sponsoring) voranzutreiben. Vorhandene personelle und finanzielle Ressourcen sind zielgerichtet für die Maßnahmenumsetzung einzusetzen und, sofern erforderlich, zusätzlich anzumelden. Die Finanzierung der Planungen der jeweiligen Maßnahmen wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen geprüft und abgesichert.
Angepasster Beschlussvorschlag (Änderungen gegenüber ursprünglichem Beschlussvorschlag in rot): - Der Rat der Hansestadt Lüneburg erkennt die im Erstellungsprozess des NUMP erarbeiteten und gutachterlich vorgeprüften Maßnahmenempfehlungen im Sinne eines übergeordneten Handlungsrahmens an.
- Er beauftragt die Verwaltung die einzelnen Maßnahmen – soweit notwendig - hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihres Beitrags zur Erreichung der bereits bestehenden und beschlossenen Ziele der Hansestadt Lüneburg den weitergehenden Untersuchungen zu unterziehen und damit die Entscheidungsgrundlage zur Umsetzung konkreter Maßnahmen auf Grundlage des noch zu erstellenden Abschlussberichtes zu schaffen.
- Die Maßnahmenauswahl und Priorisierung erfolgt auf Basis des gutachterlichen Abwägungsprozesses im NUMP und der bereits erfolgten Abwägung mit den Zielen der Hansestadt Lüneburg sowie dem Kosten-Nutzen-Verhältnis.
- Die städtische Maßnahmenpriorisierung wird jährlich im Rahmen einer Sitzung des Arbeitskreises Verkehrs im jeweils 1. Halbjahr in einem bedarfsgerecht erweiterten Teilnehmerkreis vorgestellt.
- Die aus der Priorisierung heraus zu erfolgenden Planungen sind unter Ausschöpfung aller finanziellen Fördermöglichkeiten (Fördermittel, Inanspruchnahme anderer Kostenträger, z.B. Landkreis, Sponsoring) voranzutreiben. Vorhandene personelle und finanzielle Ressourcen sind zielgerichtet für die Maßnahmenumsetzung einzusetzen und, sofern erforderlich, zusätzlich anzumelden. Die Finanzierung der Planungen der jeweiligen Maßnahmen wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanungen geprüft und abgesichert.
Ursprünglicher Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die im Erstellungsprozess des NUMP erarbeiteten Maßnahmenempfehlungen zu verfolgen und anhand des zu erstellenden Abschlussberichtes sukzessive konkret und umsetzungsreif auszuarbeiten. Die Planungen sind unter Ausschöpfung aller finanziellen Förderungsmöglichkeiten (Fördermittel, Inanspruchnahme anderer Kostenträger, z.B. Landkreis, Sponsoring) voranzutreiben. Vorhandene personelle und finanzielle Ressourcen sind planvoll für die Maßnahmenumsetzung einzusetzen und, sofern unausweichlich, zusätzlich anzumelden.
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