Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Sh. Anfrage AStA zum Thema „Optimierung des Radverkerhsflusses Im Bereich Jägerstraße/ Am Grasweg/ Sültenweg/ Bögelstraße“ vom 26.08.2024
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die Schaltung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Jägerstraße/Am Grasweg/Sültenweg/Bögelstraße ist darauf ausgelegt, den motorisierten Verkehr auf dem Stadtring zu priorisieren. Die bevorzugte Verbindung verläuft zwischen Am Grasweg und Sültenweg. Dies zeigt sich auch an den signalisierten Abbiegephasen für Kfz-Verkehr. Die Ampelanlagen entlang des Stadtrings sind koordiniert, um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten und die Anzahl der Halte für den Kfz-Verkehr zu minimieren. Hierdurch wird auch die Staubildung, soweit bei hohem Verkehrsaufkommen möglich – auch zugunsten derjenigen verringert – die an den entsprechenden Straßen wohnen.
Eine Anpassung der Ampelschaltung mit einer zeitgleichen Grünphase für das Überqueren sowohl des Sültenwegs als auch des Graswegs durch den Radverkehr würde den Verkehrsfluss auf allen Achsen erheblich einschränken. Dies würde zu längeren Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmenden, einschließlich des Fuß- und Radverkehrs, führen und hätte zudem Auswirkungen auf die gesamte Verkehrssteuerung des Stadtrings.
Alternativ könnten bauliche Maßnahmen wie die Einrichtung einer separaten Haltebucht für Radfahrende vor den Ampeln in Betracht gezogen werden, um eine verbesserte Führung und möglicherweise verkürzte Wartezeiten für den Radverkehr zu erreichen. Solche Änderungen erfordern jedoch eine sorgfältige Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf Sicherheit und Verkehrsfluss für alle Beteiligten sowie eine bauliche Anpassung dieses Verkehrsknotens.
Die Anregungen zur Verbesserung der Radinfrastruktur werden von der Verwaltung aufgenommen und in die laufenden Planungen einbezogen, um den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden gerecht zu werden. Sollte in Zukunft dieser Knoten einer Überplanung unterzogen werden, werden diese Anforderungen mit aufgenommen. Aktuell steht hier kein Planungsverfahren an.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 76 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Sh. Anfrage AStA vom 26.08.2024
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