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Vorlage - VO/11440/24  

 
 
Betreff: Anfrage "Optimierung des Radverkehrsflusses Im Bereich Jägerstraße /Am Grasweg /Sültenweg /Bögelstraße" (Anfrage AStA vom 26.08.2024, eingegangen 27.08.2024)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:Stephanie Mahler
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Richter, Jasmin  Bereich 35 - Mobilität
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Kenntnisnahme
10.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sh. Anfrage AStA zum Thema „Optimierung des Radverkerhsflusses Im Bereich Jägerstraße/ Am Grasweg/ Sültenweg/ Bögelstraße“ vom 26.08.2024

 

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Die Schaltung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Jägerstraße/Am Grasweg/Sültenweg/Bögelstraße ist darauf ausgelegt, den motorisierten Verkehr auf dem Stadtring zu priorisieren. Die bevorzugte Verbindung verläuft zwischen Am Grasweg und Sültenweg. Dies zeigt sich auch an den signalisierten Abbiegephasen für Kfz-Verkehr. Die Ampelanlagen entlang des Stadtrings sind koordiniert, um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten und die Anzahl der Halte für den Kfz-Verkehr zu minimieren. Hierdurch wird auch die Staubildung, soweit bei hohem Verkehrsaufkommen möglich auch zugunsten derjenigen verringert die an den entsprechenden Straßen wohnen.

 

Eine Anpassung der Ampelschaltung mit einer zeitgleichen Grünphase für das Überqueren sowohl des Sültenwegs als auch des Graswegs durch den Radverkehr würde den Verkehrsfluss auf allen Achsen erheblich einschränken. Dies würde zu längeren Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmenden, einschließlich des Fuß- und Radverkehrs, führen und hätte zudem Auswirkungen auf die gesamte Verkehrssteuerung des Stadtrings.

 

Alternativ könnten bauliche Maßnahmen wie die Einrichtung einer separaten Haltebucht für Radfahrende vor den Ampeln in Betracht gezogen werden, um eine verbesserte Führung und möglicherweise verkürzte Wartezeiten für den Radverkehr zu erreichen. Solche Änderungen erfordern jedoch eine sorgfältige Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf Sicherheit und Verkehrsfluss für alle Beteiligten sowie eine bauliche Anpassung dieses Verkehrsknotens.

 

Die Anregungen zur Verbesserung der Radinfrastruktur werden von der Verwaltung aufgenommen und in die laufenden Planungen einbezogen, um den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden gerecht zu werden. Sollte in Zukunft dieser Knoten einer Überplanung unterzogen werden, werden diese Anforderungen mit aufgenommen. Aktuell steht hier kein Planungsverfahren an.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 76 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

Sh. Anfrage AStA vom 26.08.2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 24_08_26 Asta Anfrage für den Mobilitätsauschuss am 10.09.2024 (41 KB)