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Vorlage - VO/11425/24  

 
 
Betreff: Fortschritt bei der Umsetzung von Rotmarkierungen an Kreuzungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Mahler, Stephanie
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Beteiligt:Bereich 71 - Controlling und Service
Bearbeiter/-in: Richter, Jasmin  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Kenntnisnahme
10.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Verlauf dieses Jahres wurden an wichtigen Kreuzungspunkten Markierungsarbeiten zur Verdeutlichung der Radverkehrsführung und Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsarten durchgeführt. Dabei lag der Schwerpunkt der bisher umgesetzten Maßnahmen zunächst auf Unfallhäufungsstellen. In einer ersten Auswahl wurden zehn Kreuzungen beauftragt, acht sind bereits umgesetzt. Die zwei fehlenden Knotenpunkte werden in den nächsten Wochen folgen. Im Rahmen der Arbeiten wurden auch notwendige Nachmarkierungen im Kreuzungsbereich durchgeführt, beispielsweise diverse Fußngerüberwege und Haltlinien.

 

 

Im Mai 2024 wurden die ersten Markierungsarbeiten an folgenden Knotenpunkten umgesetzt:

-          Soltauer Straße/Heidkamp

-          Wandrahmstraße/Willy-Brandt-Straße

-          Altenbrückertorstraße/Altenbrückerdamm

-          Altenbrückertorstraße/Ilmenaustraße

 

Im Juni folgten dann die Reichenbachkreuzung und die Stern-Kreuzung.

 

Im Juli wurden zwei weitere Kreuzungen markiert:

-          Willy-Brandt-Straße/Friedrich-Ebert-Brücke

-          Vor dem Bardowicker Tore/Moldenweg

 

Es fehlen noch die Markierungsarbeiten am Bögelkreisel und an der Bockelmannstraße/Erbstorfer Landstraße. Diese Arbeiten finden statt, sobald die internen Prüfungen abgeschlossen sind und die tigen Genehmigungen durch den Bereich Ordnung und Verkehr vorliegen. Voraussichtlich finden die Arbeiten im September 2024 statt.

 

Die Kosten für die Rotmarkierungen belaufen sich bisher auf etwa 39.000 €, geschätzt wurden 55.000 r alle zehn Kreuzungsbereiche. Bei den Kreuzungsbereichen 5-8 (s.u.) fanden die Arbeiten sonntags statt, um die Auswirkungen auf den Verkehr möglichst gering zu halten. In den Kosten sind somit auch Zuschläge für Sonntagsarbeit enthalten.

 

Weitere Knotenpunkte, an denen Rotmarkierungen erfolgen sollen, werden derzeit durch den Bereich Mobilität lokalisiert. Schwerpunkt werden neben Unfallhäufungsstellen nun u.a. auch Knotenpunkte mit einer besonders hohen Verkehrsdichte sein. Auch Vorschläge aus den NUMP-Beteiligungsformaten sollen geprüft werden.

 

Die Umsetzung von Rotmarkierungen an Kreuzungen stellt sich in tabellarischer Form wie folgt dar:

 

Wann

Ort

Was

Kosten für Rotmarkierungen

1.

 

07.05.2024

Soltauer Straße/Heidkamp

Zwei Radfurten je parallel zur Soltauer Straße

 

1.648,29 €

2.

 

07.05.2024

Wandrahmstraße/Willy-Brandt-Straße

Eine Radfurt parallel zur Willy-Brandt-Straße

 

3.473,26 €

3.

08.05.2024

Altenbrückertorstraße/
Altenbrückertordamm

Zwei Radfurten je parallel zur Altenbrückertorstraße

 

 

2.366,05 €

4.

08.05.2024

Altenbrückertorstraße/
Ilmenaustraße

Eine Radfurt parallel zur Altenbrückertorstraße

 

1.745,55 €

5.

09.06.2024

Reichenbachkreuzung

Alle vier Radfurten sowie Aufleitung Radverkehr auf  Bardowicker Str.

 

 

14.079,11 €

6.

23.06.20204

Stern-Kreuzung

Zwei Radfurten parallel zur Uelzener Str. bzw. Sülztorstraße sowie die Radfurten über die freien Rechtsabbieger

 

 

 

 

7.780,41 €

7.

07.07.2024

Willy-Brandt-Straße/Friedrich-Ebert-Brücke

Eine Radfurt parallel zur Stresemannstr. sowie zwei Radfurten über die freien Rechtsabbieger

 

 

 

3.717,58 €

8.

07.07.2024

Vor dem Bardowicker Tore/Moldenweg

Drei Radfurten parallel zu Am Alten Eisenwerk bzw. Vor dem Bardowicker Tore sowie eine Radfurt über den freien Rechtsabbieger

 

 

 

 

 

3.604,64 €

9.

Vsl 09/24

gelkreisel

Alle Radfurten

~ 9.500 €

10.

Vsl. 09/24

Bockelmannstr./
Erbstorfer Landstraeße

Zwei Radfurten über die freien Rechtsabbieger

 

~ 3.000 €

 

 

 

Summe bisheriger Ausgaben (ohne 9 und 10)

38.414,89 €

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 33,00€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: bisher 38.414,89€, noch ca. 12.500,00€

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: KS 35020

 Produkt / Kostenträger: 54700104

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20240815_Anhang_Rotmarkierungen_MobA (4412 KB)