Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Markierungsarbeiten an wichtigen Kreuzungspunkten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Sichtbarkeit des Radverkehrs wurden in den vergangenen Monaten weiterverfolgt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Radverkehrsführung an Unfallhäufungsstellen zu verdeutlichen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Umgesetzte Maßnahmen In der ersten Auswahlphase wurden zehn Kreuzungen für Rotmarkierungen vorgesehen. Acht dieser Kreuzungen wurden bereits umgesetzt. Dazu gehören unter anderem: - Reichenbachkreuzung: Alle vier Radfurten sowie die Aufleitung auf die Bardowicker Straße. - Stern-Kreuzung: Zwei Radfurten sowie Markierungen an freien Rechtsabbiegern. - Vor dem Bardowicker Tore/Moldenweg: Mehrere Radfurten entlang der Achsen „Am Alten Eisenwerk“ und „Vor dem Bardowicker Tore“. - Willy-Brandt-Straße/Friedrich-Ebert-Brücke: Zusätzliche Sicherheitsmarkierungen bei freien Rechtsabbiegern.
Ausstehende Arbeiten Die Rotmarkierungen am Bögelkreisel und an der Bockelmannstraße/Erbstorfer Landstraße konnten bislang nicht umgesetzt werden. Beide Maßnahmen sollten an einem Sonntag durchgeführt werden, um den Verkehr möglichst wenig zu beeinträchtigen. Herausforderungen: - Bögelkreisel: Diese Arbeiten erfordern ein aufwändiges Umleitungskonzept, für das eine separate Anordnung notwendig ist. Die beauftragte Markierungsfirma konnte aufgrund begrenzter Kapazitäten (u.a. durch die Deckensanierungen und damit verbundene Markierungen) bisher keinen Antrag für die Verkehrsabsicherung stellen. - Verzögerungen durch umfangreiche Straßensanierungsarbeiten im Stadtgebiet. - Witterungsbedingte Einschränkungen: Aufgrund der kälteren Jahreszeit können großflächige Markierungsarbeiten im Außenbereich nicht mehr erfolgen.
Die Umsetzung der beiden Maßnahmen wird auf das Frühjahr 2025 verschoben. Das Budget aus 2024 wird hierfür übertragen, es entsteht keine Belastung des Haushalts 2025 durch diese Verzögerungen. Die ausstehenden Arbeiten am Bögelkreisel und der Bockelmannstraße/Erbstorfer Landstraße sollen frühzeitig im Frühjahr 2025 erfolgen. Die Verwaltung steht hierzu in engem Austausch mit der Markierungsfirma, um eine rechtzeitige Umsetzung zu gewährleisten.
Die bisher durchgeführten Maßnahmen belaufen sich auf 38.414,89 €. Die ausstehenden Arbeiten am Bögelkreisel und an der Bockelmannstraße/Erbstorfer Landstraße sind mit weiteren 12.500 € veranschlagt. Damit entspricht die Gesamtkostenplanung den ursprünglich vorgesehenen und beauftragten 55.000 €.
Neben der Fertigstellung der ersten zehn Kreuzungen wird nun der Fokus auf weitere Knotenpunkte gelegt, die Unfallhäufungsstellen darstellen sowie Knotenpunkte, die eine hohe Verkehrsdichte aufweisen. Eingehende Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung werden ebenfalls geprüft.
Zusammenfassung Die Rotmarkierungen an acht Kreuzungen wurden erfolgreich umgesetzt. Die Arbeiten an zwei weiteren Kreuzungen werden aufgrund technischer und witterungsbedingter Verzögerungen im Frühjahr 2025 durchgeführt. Die Kostenplanung bleibt unverändert. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 wird eine Mittelübertragung nach 2025 beantragt. Die Verwaltung plant bereits die nächste Phase, bei der weitere Knotenpunkte mit Sicherheitsrisiken priorisiert werden sollen. Der Fortschritt wird weiterhin in den Sitzungen des Mobilitätsausschusses berichtet.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 66,00€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
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