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Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 15.06.2005    
Zeit: 15:30 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Geschwister-Scholl-Haus
Ort: Carl-von-Ossietzky-Str. 9, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.03.2005      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Vorstellung des neuen Diakons (Kreuzkirche), Herrn Tobias Schneider - ohne Vorlage -      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Schaffung von "Verlässlichen Bildungs- und Betreuungszentren mit zusätzlichen Krippenplätzen" in Lüneburg (Antrag der Gruppe SPD / FDP vom 29.10.04, eingegangen am 03.11.04, sowie Änderungsantrag der CDU-Fraktionvom 25.11.04)  
Enthält Anlagen
VO/1281/04  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag (ursprüngliche Fassung; für die Ratssitzung):

 

Der Antrag wird in den Jugendhilfeausschuss überwiesen, da seine Verwirklichung eine fachliche und sachliche Überprüfung und ggf. die Bereitstellung von Mitteln erfordert.


Beschlussvorschlag vom 17.05.05 für den JHA am 15.06.05.:

 

1.    Der JHA beschließt, von der Option der Übergangsregelung des § 24a des SGB VIII Gebrauch zu machen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Jugendhilfe- bzw. Kindertagesstättenbedarfsplanung bis zum 01.10.2010 jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und im schulpflichtigen Alter festzulegen, sowie den aktuellen Bedarf bis zum 15. 03. eines jeden Jahres zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen. Hierüber ist dem JHA alljährlich zu berichten.

 

3.    Weiterhin beauftragt der JHA die Verwaltung, die Kita-Bedarfsplanung einschließlich des Stufenplanes nach dem TAG weiter voran zu treiben. Im Vorwege sollen die in der Vorlage genannten Standorte auf ihre Geeignetheit für eine zusätzliche schwerpunktmäßige Kleinkindversorgung durch die Verwaltung geprüft und die nötigen Schritte zur Umsetzung  - ggf. einschließlich einer Ausschreibung zur künftigen Betriebsführung unter den in Betracht kommenden Trägern - eingeleitet werden.

 

4.    Die wesentlichen Einsparungen im Sozialhilfebereich nach Umsetzung von „Hartz IV“, mit denen nach der Absicht des Bundesgesetzgebers die Mehrkosten für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kleinstkinder aufgefangen werden sollen, entstehen aus der Verminderung der Sachkosten (bisherige Sozialhilfe) ausschließlich beim Landkreis Lüneburg als Sozialhilfeträger auch für den Bereich der Stadt.

 

       Es wird erwartet, dass der Landkreis die eingesparten Sachmittel an die Kommunen zur Erfüllung von deren Aufgaben nach dem TAG weitergibt. Die Verwaltung wird zur Umsetzung der Maßnahmen nach dem TAG beauftragt, entsprechende Anträge beim Landkreis über die Weitergabe der Mittel zu stellen.

   
    25.11.2004 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 7.1 - zurückgestellt
    Der Rat der Stadt Lüneburg vertagt den Antrag auf seine Sitzung am 20

Der Rat der Stadt Lüneburg vertagt den Antrag auf seine Sitzung am 20.01.05.

 

   
    20.01.2005 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Antrag wird in den Jugendhilfeausschuss überwiesen, da seine Verwirklichung eine fachliche und sachliche Überprüfung und ggf. die Bereitstellung von Mitteln erfordert.

 

(50)

   
    15.06.2005 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig folgenden Beschluss (Hervorhebung in Fettdruck: Änderungen des Beschlusses lt. Vorschlag der Verwaltung in Sitzung, Fettdruck/Kursiv/Unterstrichen: Zusatz der Ausschussmitglieder):

 

1.    Der JHA beschließt, von der Option der Übergangsregelung des § 24a des SGB VIII Gebrauch zu machen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Jugendhilfe- bzw. Kindertagesstättenbedarfsplanung bis zum 01.10.2010 jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und im schulpflichtigen Alter festzulegen, sowie den aktuellen Bedarf bis zum 15. 03. eines jeden Jahres zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen. Hierüber ist dem JHA alljährlich zu berichten.

 

3.    Weiterhin beauftragt der JHA die Verwaltung, die Kita-Bedarfsplanung einschließlich eines Stufenplanes nach dem TAG weiter voran zu treiben. Insbesondere sollen die in der Vorlage genannten Standorte auf ihre Geeignetheit für eine zusätzliche Kleinkindversorgung geprüft und die nötigen Schritte zur Umsetzung eingeleitet werden. Im Vorwege sollen als erste Schritte die nachfolgenden Projekte realisiert werden:

 

a)  Im Neubaugebiet Schaperdrift/Teufelsküche wird die LÜWO-Bau in Absprache mit der Konzeption des künftigen Betreibers auf dem vorgesehenen und zwischenzeitlich von ihr erworbenen Grundstück ein Gebäude errichten, in dem eine bis zu 3-gruppige Kindertagesstätte untergebracht werden kann. Dieses Gebäude wird auf die Dauer von 10 Jahren für den Betrieb einer Kita mit dem Schwerpunkt einer Krippenbetreuung angemietet. Die Betriebsführung dieser Einrichtung wird unter den in Betracht kommenden freien Trägern ausgeschrieben. Die Betriebsaufnahme soll zum 01.08.2006 erfolgen.

 

b) Die Paul-Gerhard-Kirchengemeinde beabsichtigt, die von ihr betriebene Kindertagesstätte in der Bunsenstraße um eine Krippengruppe für Kleinkinder im Alter von 8 Wochen bis 36 Monaten zu erweitern. Ein entsprechender Planungsentwurf des Kirchenkreises Lüneburg liegt der Verwaltung vor. Der Investitionsaufwand für diese Erweiterung wird voraussichtlich 250.000 Euro betragen. Vorbehaltlich der noch zu klärenden Detailfragen wird dem Kirchenkreis in Aussicht gestellt, dass sich die Stadt Lüneburg an dem Vorhaben mit einem Drittel an den notwendigen Investitionskosten beteiligen wird.

 

4.    Die wesentlichen Einsparungen im Sozialhilfebereich nach Umsetzung von „Hartz IV“, mit denen nach der Absicht des Bundesgesetzgebers die Mehrkosten für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kleinstkinder aufgefangen werden sollen, entstehen aus der Verminderung der Sachkosten (bisherige Sozialhilfe) ausschließlich beim Landkreis Lüneburg als Sozialhilfeträger auch für den Bereich der Stadt.

 

       Es wird erwartet, dass der Landkreis die eingesparten Sachmittel an die Kommunen zur Erfüllung von deren Aufgaben nach dem TAG weitergibt. Die Verwaltung wird zur Umsetzung der Maßnahmen nach dem TAG beauftragt, entsprechende Anträge beim Landkreis über die Weitergabe der Mittel zu stellen.

 

Ö 6  
Enthält Anlagen
Sprachförderung für Kinder im Kindergarten gezielt verstärken, Chancengleichheit in der Bildung umsetzen (Antrag der Gruppe SPD / FDP vom 29.10.04, eingegangen am 03.11.04)  
Enthält Anlagen
VO/1282/04  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Vereinbarung über die Förderung der Schularbeitenhilfe in der Hermann-Löns-Schule  
Enthält Anlagen
VO/1395/05  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Bau eines evangelischen Gemeindezentrums mit kommunalem Jugendtreff für die Ortsteile Häcklingen und Rettmer  
Enthält Anlagen
VO/1568/05  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Vorstellung des Projektes "Mobile Jugendpflege"  
Enthält Anlagen
VO/1569/05  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Vorstellung des stadtteilorientierten Arbeitens im Bereich Kreideberg-Ochtmissen mit Darstellung des Sandwich-Projektes der Ev.-luth. Paulusgemeinde  
Enthält Anlagen
VO/1549/05  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 12  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)