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Auszug - Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Schaffung von "Verlässlichen Bildungs- und Betreuungszentren mit zusätzlichen Krippenplätzen" in Lüneburg (Antrag der Gruppe SPD / FDP vom 29.10.04, eingegangen am 03.11.04, sowie Änderungsantrag der CDU-Fraktionvom 25.11.04)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 15.06.2005    
Zeit: 15:30 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Geschwister-Scholl-Haus
Ort: Carl-von-Ossietzky-Str. 9, 21335 Lüneburg
VO/1281/04 Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Schaffung von "Verlässlichen Bildungs- und Betreuungszentren mit zusätzlichen Krippenplätzen" in Lüneburg (Antrag der Gruppe SPD / FDP vom 29.10.04, eingegangen am 03.11.04, sowie Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.11.04)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Gruppe SPD / FDP
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales
Bearbeiter/-in: Plett, Anke  Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport
   Fachbereich 4 - Kultur
   Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge führt aus, dass die Stadt Lüneburg durch die bestehenden Planungen sich den Anforderungen des Tagesausbaugesetzes (TAG) annähern werde.

Es ist vorgesehen, bis 2010 einen Stufenplan für eine Bedarfsdeckung mit Krippenplätzen im Bereich der Stadt Lüneburg aufzustellen (s. hierzu auch Vorlage).

Folgende Maßnahmen befinden sich in einer konkreten Planungsphase und werden in der nächsten Zeit umgesetzt:

Die Paul-Gerhardt-Gemeinde wird ihre Kita in der Bunsenstraße um eine Krippengruppe erweitern. Der Finanzierungsplan sieht Gesamtbaukosten von 250.000 Euro vor. 1/3 der Kosten werden aus Eigenmitteln der Kirche getragen. Die Stadt Lüneburg werde sich ebenfalls mit einem Drittel an den Investitionskosten beteiligen. Eine Mitfinanzierung des Landkreises Lüneburg sei einzufordern, da die Einsparungen des HARTZ IV-Pakets nach dem Willen des Gesetzgebers für die Verbesserung der Kinderbetreuung eingesetzt werden sollen. Die hierdurch auftretende Entlastung könne dazu dienen, die durch das TAG verursachten Kosten teilweise aufzufangen.

Im Neubaugebiet Schaperdrift/Teufelsküche werden zusätzlich 2 bis 3 Krippen-Gruppen errichtet. Es ist vorgesehen, dass die LÜWOBAU auf dem hierfür vorgesehenen und von ihr erworbenen Grundstück gegenüber dem Einkaufszentrum ein Gebäude (bzw. mehrere Reihenhäuser) errichtet. Die LÜWO wird diese Gebäude für eine Laufzeit von 10 Jahren für den Betrieb einer Kita mit dem Schwerpunkt der Krippenbetreuung zu vermieten. Sollte im Baugebiet zukünftig kein Bedarf an Kita-Plätzen - durch Veränderung der Altersstruktur - mehr vorherrschen, könne das Gebäude einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden. In nächster Zeit werden mit der LÜWOBAU die Abstimmungsgespräche aufgenommen; parallel hierzu wird die Betriebsführung (Konzeption und betriebswirtschaftliche Daten) ausgeschrieben. Die Betriebsaufnahme der 2-3-gruppigen Kita ist für den 01.08.2006 vorgesehen.

 

Weiterhin führt Oberbürgermeister Mädge aus, dass eine stärkere Verknüpfung von Grundschulen mit Kitas für die Stadt favorisiert wird. In den Ortsteilen Lüne-Moorfeld, Kreideberg und Kaltenmoor sieht er hierfür besondere Chancen. Im Schlieffenpark wird eine Ausbaufläche für den etwaigen Bau einer Kita vorgesehen. Darüber hinaus wird die Hortbetreuung im Bereich der Stadt beleuchtet werden.

 

Um all diese Planungen voranzutreiben und einen Stufenplan nach dem TAG entwickeln und umsetzen zu können, wird der heutige Grundsatzbeschluss benötigt.

 

Frau Lindenau fragt an, ob für die geplante Kita im Neubaugebiet Teufelsküche/Schaperdrift im ersten Schritt die Betriebsführung ausgeschrieben oder der Bau des Gebäudes ohne Rücksicht auf das Betreiberkonzept erfolgt.

Laut Herrn Koch wird es ein Zusammenspiel beider geben, was im Beschlusswortlaut auch gern ausgedrückt werden könne.

 

Frau Kunze hält eine Kita-Bedarfsplanung zur Ermittlung des Bedarfes 0-3-Jähriger auf 10 Jahre für erforderlich.

Oberbürgermeister Mädge kann den geäußerten Wunsch bedingt nachvollziehen; eine Planung mit konkreten Zahlen hält er nur für die kommenden 3 Jahre für sinnvoll.

 

Herr Soldan vertritt die Meinung, dass es zu der Schaffung zusätzlicher Kita-Gruppen eine verlässliche Alternative gebe, er sieht die Tagespflege als weitaus flexiblere Lösung an.

Es wird die Frage gestellt, welche neuen Beweggründe zu dem Neubau einer Kita in Schaperdrift geführt haben. Noch im letzten Jahr wurde im Jugendhilfeausschuss diese Variante abschlägig beschieden.

Herr Kirch führt aus, dass seinerzeit lediglich der Bedarf für Kinder im Elementarbereich (3 - 6 Jahre) zur Diskussion stand und man sich gegen den kostenintensiven Neubau einer bedarfsbedingt 1-gruppigen Kita ausgesprochen und die kostengünstigere Lösung eines Anbaus an die Kita Heidkamp favorisiert habe. Inhalt der jetzigen Diskussion sei jedoch die durch das Inkrafttreten des TAG  in diesem Jahr ausgelöste Situation in der Krippenversorgung. Wenn man hier einen örtlichen Schwerpunkt der Krippenversorgung für die südlichen Stadtteile mit der Errichtung einer bis zu 3-gruppigen Einrichtung setzt, wäre diese wesentlich wirtschaftlicher zu betreiben als der seinerzeit angedachte isolierte 1-Gruppen-Kindergarten.

 

Weiterhin wird ausgeführt, dass die Tagespflege ihren Stellenwert in der Stadt Lüneburg behalten werde. Die gute Zusammenarbeit und die mögliche Ausweitung des Angebotes werde durch regelmäßige Gespräche mit dem Tagesmütterverein - auch unter Einbeziehung des Landkreises Lüneburg - sichergestellt.

Informativ werden die Kosten pro Krippenplatz und die Kosten einer Tagespflege gegenübergestellt:

Kita-Platz: ca. 815,-- € /Kind und Monat, 500,-- € werden hiervon seitens der Stadt Lüneburg getragen

Tagespflege:                        ca. 400,-- € /Kind und Monat

 

Frau Baumgarten unterstützt den Stufenplan nach dem TAG. Es wird die Frage gestellt, ob die erwartete Erstattung von Kosten der Stadt Lüneburg über den Landkreis Lüneburg als realistisch einzustufen ist bzw. ob die Stadt Lüneburg in der Lage wäre, die zusätzlichen Betriebskosten einer Krippengruppe der Paul-Gerhardt-Gemeinde ohne eine derartige Einnahme zu betreiben.

Oberbürgermeister Mädge führt hierzu aus, dass der Zuschuss in der Finanzierung eingeplant sei. Die Umsetzung von Hartz IV habe den Bund ca. 5 - 8 Mrd. Euro gekostet, durch den Wegfall der Aufgaben bei den Kommunen führte dies zu Minderausgaben. Diese Gelder sollte der Landkreis Lüneburg anteilig an die kreisangehörigen Gemeinden weiterreichen.

 

Frau Holste begrüßt eine Krippenbetreuung von 0 - 3 Jährigen. Die Tagespflege könne nicht als adäquate Alternative angesehen werden.

 

Herr Hagels spricht sich für die Schaffung der vorgestellten Betreuungsangebote aus und plädiert für die Vorlage.

 

Im Anschluss wird der ergänzte Beschlussvorschlag der Verwaltung (wie als Tischvorlage verteilt) verlesen und zur Abstimmung gebracht.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig folgenden Beschluss (Hervorhebung in Fettdruck: Änderungen des Beschlusses lt. Vorschlag der Verwaltung in Sitzung, Fettdruck/Kursiv/Unterstrichen: Zusatz der Ausschussmitglieder):

 

1.    Der JHA beschließt, von der Option der Übergangsregelung des § 24a des SGB VIII Gebrauch zu machen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Jugendhilfe- bzw. Kindertagesstättenbedarfsplanung bis zum 01.10.2010 jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und im schulpflichtigen Alter festzulegen, sowie den aktuellen Bedarf bis zum 15. 03. eines jeden Jahres zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen. Hierüber ist dem JHA alljährlich zu berichten.

 

3.    Weiterhin beauftragt der JHA die Verwaltung, die Kita-Bedarfsplanung einschließlich eines Stufenplanes nach dem TAG weiter voran zu treiben. Insbesondere sollen die in der Vorlage genannten Standorte auf ihre Geeignetheit für eine zusätzliche Kleinkindversorgung geprüft und die nötigen Schritte zur Umsetzung eingeleitet werden. Im Vorwege sollen als erste Schritte die nachfolgenden Projekte realisiert werden:

 

a)  Im Neubaugebiet Schaperdrift/Teufelsküche wird die LÜWO-Bau in Absprache mit der Konzeption des künftigen Betreibers auf dem vorgesehenen und zwischenzeitlich von ihr erworbenen Grundstück ein Gebäude errichten, in dem eine bis zu 3-gruppige Kindertagesstätte untergebracht werden kann. Dieses Gebäude wird auf die Dauer von 10 Jahren für den Betrieb einer Kita mit dem Schwerpunkt einer Krippenbetreuung angemietet. Die Betriebsführung dieser Einrichtung wird unter den in Betracht kommenden freien Trägern ausgeschrieben. Die Betriebsaufnahme soll zum 01.08.2006 erfolgen.

 

b) Die Paul-Gerhard-Kirchengemeinde beabsichtigt, die von ihr betriebene Kindertagesstätte in der Bunsenstraße um eine Krippengruppe für Kleinkinder im Alter von 8 Wochen bis 36 Monaten zu erweitern. Ein entsprechender Planungsentwurf des Kirchenkreises Lüneburg liegt der Verwaltung vor. Der Investitionsaufwand für diese Erweiterung wird voraussichtlich 250.000 Euro betragen. Vorbehaltlich der noch zu klärenden Detailfragen wird dem Kirchenkreis in Aussicht gestellt, dass sich die Stadt Lüneburg an dem Vorhaben mit einem Drittel an den notwendigen Investitionskosten beteiligen wird.

 

4.    Die wesentlichen Einsparungen im Sozialhilfebereich nach Umsetzung von „Hartz IV“, mit denen nach der Absicht des Bundesgesetzgebers die Mehrkosten für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kleinstkinder aufgefangen werden sollen, entstehen aus der Verminderung der Sachkosten (bisherige Sozialhilfe) ausschließlich beim Landkreis Lüneburg als Sozialhilfeträger auch für den Bereich der Stadt.

 

       Es wird erwartet, dass der Landkreis die eingesparten Sachmittel an die Kommunen zur Erfüllung von deren Aufgaben nach dem TAG weitergibt. Die Verwaltung wird zur Umsetzung der Maßnahmen nach dem TAG beauftragt, entsprechende Anträge beim Landkreis über die Weitergabe der Mittel zu stellen.