Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den angepassten Adoptionsvertrag zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den beigefügten Adoptionsvertrag mit dem Landkreis zur Weiterführung der bereits eingerichteten gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle gem. §2 Absatz 2 Satz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes mit Wirkung vom 01.07.2024 abzuschließen
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