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Vorlage - VO/11246/24  

 
 
Betreff: Anpassung des Vertrages zwischen Landkreis Lüneburg und Hansestadt über die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Regina SchallarBezüglich:
VO/0939/04
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Schallar, Regina
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
16.05.2024 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Das Adoptionsvermittlungsgesetz sieht vor, dass die Adoptionsvermittlungsstellen mit mindestens zwei Vollzeitfachkräften oder einer entsprechenden Zahl von Teilzeitfachkräften zu besetzen sind (vgl. § 3 Abs. 2 AdVermiG). Diese Vorgabe wurde bislang nie erfüllt.

Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg ist derzeit besetzt mit je 50 Wochenstunden bei der Stadt und 20 Wochenstunden beim Landkreis. Der Landkreis wird die Adoptionsvermittlungsstelle auf insgesamt 55 Wochenstunden künftig aufstocken.

Seit April 2022 wurde die Hansestadt dem gesetzlich vorgegeben Rahmen schon mit der Erhöhung auf 50 Wochenstunden gerecht. Zusätzliche Stellenanteile fallen somit für die Hansestadt nicht an.

Seit dem 01.04.2021 kommt es durch das neue Adoptionshilfegesetz zusätzlich zu einer erheblichen Aufgabenmehrung.

Es reformiert insbesondere das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) und das Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG). Daneben sind auch internationale Adoptionen betroffen.

Das neue Adoptionshilfegesetz soll für bessere Unterstützung für Familien vor, während und nach einer Adoption sorgen. Dabei steht ein gutes Aufwachsen der adoptierten Kinder im Vordergrund.

Das Gesetz besteht aus vier Bausteinen:

1. Beratung aller Beteiligenten vor, während und nach einer Adoption:

Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung auch nach der Adoption sichert die gute Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten. Die unterschiedlichen Phasen der Adoption werden so als Ganzes betrachtet und begleitet. Außerdem werden die Adoptionsvermittlungsstellen in ihrer Lotsenfunktion gestärkt, damit die Familien die Hilfen bekommen, die sie brauchen. Vor einer Stiefkindadoption wird eine verpflichtende Beratung eingeführt. Sie soll dafür sorgen, dass eine Adoption tatsächlich das Beste für das Kind ist.

2. Einen offenen Umgang mit Adoption fördern:

Das Adoptionshilfe-Gesetz trägt zu einem offeneren Umgang mit dem Thema Adoption bei: Zum einen sollen Adoptiveltern durch die Adoptionsvermittlungsstellen ermutigt und dabei unterstützt werden, ihr Kind von Anfang an altersgerecht über die Tatsache ihrer Adoption aufzuklären. Zum anderen soll die Vermittlungsstelle vor Beginn der Adoptionspflege mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerberinnen und -bewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Die Herkunftseltern werden in ihrer Rolle gestärkt, indem sie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind bekommen. Die Adoptivfamilie entscheidet, ob und welche Informationen sie zur Verfügung stellen möchte.

3. Adoptionsvermittlungsstellen mit einem Aufgabenkatalog und einem Kooperationsgebot stärken:

Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten einen konkreten Aufgabenkatalog, der Klarheit über ihre Aufgaben schafft. Ein an die Adoptionsvermittlungsstellen gerichtetes Kooperationsgebot soll den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit den verschiedenen Beratungsstellen fördern - etwa mit der Schwangerschaftsberatung, der Erziehungsberatung und dem Allgemeinen Sozialen Dienst - damit auf die Bedürfnisse der Familien sensibel reagiert werden kann.

4. Unbegleitete Auslandsadoptionen werden verboten und ein Anerkennungsverfahren eingeführt, um Kinder zu schützen

Die Adoption eines Kindes aus dem Ausland muss immer durch eine Auslandsvermittlungsstelle vermittelt werden und in Zusammenarbeit mit einer für Adoptionen zuständigen Fachstelle im Heimatstaat des Kindes erfolgen. Eine unbegleitetes Auslandsadoptionsverfahren ist untersagt. Ziel ist, dass die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet und die Interessen der Kinder ausreichend berücksichtigt werden können. International vereinbarte Schutzstandards sind nun bei allen Auslandsadoptionen einzuhalten. Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle sind untersagt. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit gibt es ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse.

Die beschriebenen gesetzlichen Veränderungen führen zu einer Intensivierung der Fallbearbeitung und sind, wie vertraglich geregelt, umzusetzen.

Es erfolgt eine Präsentation der Fallzahlen. Frau Böckmann aus dem Team der Adoptionsvermittlung steht im Ausschuss für Fragen zur Verfügung.

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Sicherstellung des gesetzlichen Auftrages duch das AdVermiG zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in der Hansestadt

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 50€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

X Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

       Synopse Adoptionsvertrag

       Adoptionsvertrag

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Adoptionsvertrag (516 KB)      
Anlage 2 2 Synopse Adoptionsvertrag bearbeitet (002) (355 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den angepassten Adoptionsvertrag zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den beigefügten Adoptionsvertrag mit dem  Landkreis zur Weiterführung der bereits eingerichteten gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle gem. §2 Absatz 2 Satz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes mit Wirkung vom 01.07.2024 abzuschließen

 

Stammbaum:
VO/0939/04   Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle mit dem Landkreis Lüneburg   Bereich 55 - Zentrale Dienste der Jugendhilfe   Beschlussvorlage
VO/11246/24   Anpassung des Vertrages zwischen Landkreis Lüneburg und Hansestadt über die Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG)   Bereich 52 - Soziale Dienste   Beschlussvorlage