Beschluss: Der Ortsrat Oedeme nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen. Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: - Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur 95. Änderung des Flächennutzungsplans sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planungen berührt werden kann, frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird auf der Grundlage des Vorentwurfes mit der Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen durch Bekanntmachung im Internet und als Aushang im Bereich Stadtplanung durchgeführt.
- Die Verwaltung wird beauftragt eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 BauGB zu entwerfen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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