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Sachverhalt: Zur Sicherung von städtebaulicher Entwicklungsflächen im Einzugsbereiches des Bahnhaltepunktes Rettmer in den Stadtteilen Rettmer und Oedeme hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg in der Sitzung vom 29.11.2023 den Beschluss zur 95. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die Änderungsfläche ist in der Anlage zur Sitzungsvorlage dargestellt. Um die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsamen Maßnahmen sowie den Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu erfassen, findet derzeit (bis zum 06.03.2024) eine frühzeitige Abfrage bei den von der Planung betroffenen Behörden und Trägern Öffentlicher Belange zu dem Bauleitplanverfahren als Scoping statt. Ergänzend zum Scoping soll auch die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bauleitplanung unterrichtet sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert werden. Dazu werden erste räumliche Zielaussagen in einem großmaßstäblichen Konzept dargestellt. Ziel ist es, neben der Sicherung von Flächen für zukünftige Wohnquartiere und den zugehörigen Infrastruktureinrichtungen, auch ein attraktives Naherholungs-, Sport- und Freizeitangebot zu schaffen. Zusätzlich sollen neue Standorte für Bildungseinrichtungen, wie zum Beispiel Kitas und Schulen, entstehen. In der Sitzung wird der Konzeptentwurf vorgetragen und erläutert.
Zur Sicherung der städtebaulichen Maßnahmen soll eine Satzung erarbeitet werden, die der Hansestadt Lüneburg ein besonderes Vorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken einräumt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt:
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