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Sachverhalt: Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) hat mit Schreiben vom 11.01.2024 die Träger öffentlicher Belange, und damit auch die Hansestadt Lüneburg, über die Raumverträglichkeitsprüfung für die Ostniedersachsenleitung (ONiL) der Tennet TSO GmbH informiert.
Über einen Link wurden die Verfahrensunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Beteiligten wurden aufgefordert, bis zum 15.02.2024 eine Stellungnahme zu der darin vorgestellten Planung abzugeben.
Die geplante Trasse einer 380-kV-Leitung in doppelter Leitungsführung von Krümmel nach Wahle wird befürwortet. Zwar schränkt sie am westlichen Stadtrand das Landschaftsbild und Naherholungsflächen ein, die Hansestadt Lüneburg steht jedoch hinter der Energiewende und begrüßt die geplante leistungsfähige Stromtrasse.
Sie lehnt jedoch den Standort B für ein Umspannwerk auf einer Fläche von ca. 25 ha nördlich der Ortschaft Rettmer ab.
Die Hansestadt Lüneburg hat am 15.02.2024 dazu eine Stellungnahme beim ArL abgegeben.
In der Stellungnahme wird dargelegt, dass der vorgesehene Standort eines Umspannwerks die Funktionsfähigkeit des Oberzentrums Lüneburg gefährden und nachhaltig beeinträchtigen würde.
Nach der Wohnungsbedarfsprognose besteht bis 2040 ein Bedarf von ca. 3490 Wohnungen. Auch bei der Berücksichtigung des Grundsatzes einer nachhaltigen und flächensparenden Entwicklung sind für ca. 2.000 Wohnungen – zuzüglich Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen, Erholung und Freizeit, Energieversorgung und weiterer Infrastruktur – in den kommenden 15 Jahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Die Siedlungsflächenentwicklung wird sich auf die Flächen zwischen Oedeme und Rettmer fokussieren, da hier im Einzugsbereichs des geplanten Haltepunkts Rettmer umfangreichere Flächen für eine Siedlungsentwicklung in fußläufig oder per Fahrrad schnell erreichbarer Entfernung zur Verfügung stehen. Weitere Flächen in vergleichbarer Größe und Lage sind im Stadtgebiet nicht mehr vorhanden.
Für eine städtebauliche Entwicklung sind daher nach den zu beachtenden Grundsätzen der Raumordnung die Flächen nördlich von Rettmer und westlich von Oedeme unverzichtbar.
Die Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten würde zu einem entscheidenden Entwicklungshemmnis für das Oberzentrum Lüneburg führen und damit zu Abweichungen von den Zielen und Grundsätzen zur Entwicklung der Siedlungsstruktur.
Für den Standort eines Umspannwerks ist dagegen eine geeignete Alternative verfügbar, die mit den raumordnerischen Zielen und Grundsätzen vereinbar ist.
Die Faktoren, die nach Auffassung der Hansestadt Lüneburg die Stadtentwicklung und die raumordnerische Standortentscheidung beeinflussen., werden in der Sitzung dargelegt.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Stellungnahme RVP ONiL Hansestadt Lüneburg
Beschlussvorschlag:
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