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Vorlage - VO/11142/24  

 
 
Betreff: Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die Errichtung der Ostniedersachsenleitung einschließlich eines neuen Umspannwerks
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Eberhard
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Oedeme
20.02.2024 
Sitzung des Ortsrates Oedeme ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Kenntnisnahme
26.02.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Kenntnisnahme
27.02.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) hat mit Schreiben vom 11.01.2024 die Träger öffentlicher Belange, und damit auch die Hansestadt Lüneburg, über die Raumverträglichkeitsprüfung für die Ostniedersachsenleitung (ONiL) der Tennet TSO GmbH informiert.

 

Über einen Link wurden die Verfahrensunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Beteiligten wurden aufgefordert, bis zum 15.02.2024 eine Stellungnahme zu der darin vorgestellten Planung abzugeben.

 

Die geplante Trasse einer 380-kV-Leitung in doppelter Leitungsführung von Krümmel nach Wahle wird befürwortet. Zwar schränkt sie am westlichen Stadtrand das Landschaftsbild und Naherholungsflächen ein, die Hansestadt Lüneburg steht jedoch hinter der Energiewende und begrüßt die geplante leistungsfähige Stromtrasse.

 

Sie lehnt jedoch den Standort B für ein Umspannwerk auf einer Fläche von ca. 25 ha nördlich der Ortschaft Rettmer ab.

 

Die Hansestadt Lüneburg hat am 15.02.2024 dazu eine Stellungnahme beim ArL abgegeben.

 

In der Stellungnahme wird dargelegt, dass der vorgesehene Standort eines Umspannwerks die Funktionsfähigkeit des Oberzentrums Lüneburg gefährden und nachhaltig beeinträchtigen würde.

 

Nach der Wohnungsbedarfsprognose besteht bis 2040 ein Bedarf von ca. 3490 Wohnungen. Auch bei der Berücksichtigung des Grundsatzes einer nachhaltigen und flächensparenden Entwicklung sind für ca. 2.000 Wohnungen zuzüglich Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen, Erholung und Freizeit, Energieversorgung und weiterer Infrastruktur in den kommenden 15 Jahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Die Siedlungsflächenentwicklung wird sich auf die Flächen zwischen Oedeme und Rettmer fokussieren, da hier im Einzugsbereichs des geplanten Haltepunkts Rettmer umfangreichere Flächen für eine Siedlungsentwicklung in fußufig oder per Fahrrad schnell erreichbarer Entfernung zur Verfügung stehen. Weitere Flächen in vergleichbarer Größe und Lage sind im Stadtgebiet nicht mehr vorhanden.

 

r eine städtebauliche Entwicklung sind daher nach den zu beachtenden Grundsätzen der Raumordnung die Flächen nördlich von Rettmer und westlich von Oedeme unverzichtbar.

 

Die Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten würde zu einem entscheidenden Entwicklungshemmnis für das Oberzentrum Lüneburg führen und damit zu Abweichungen von den Zielen und Grundsätzen zur Entwicklung der Siedlungsstruktur.

 

r den Standort eines Umspannwerks ist dagegen eine geeignete Alternative verfügbar, die mit den raumordnerischen Zielen und Grundsätzen vereinbar ist.

 

Die Faktoren, die nach Auffassung der Hansestadt Lüneburg die Stadtentwicklung und die raumordnerische Standortentscheidung beeinflussen., werden in der Sitzung dargelegt.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Eine nachhaltige Stadtentwicklung bleibt gewährleistet

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Eine nachhaltige Stadtentwicklung bleibt gewährleistet

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Eine nachhaltige Stadtentwicklung bleibt gewährleistet

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

Eine nachhaltige Stadtentwicklung bleibt gewährleistet

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Eine nachhaltige Stadtentwicklung bleibt gewährleistet

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Eine nachhaltige Stadtentwicklung bleibt gewährleistet

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Eine nachhaltige Stadtentwicklung bleibt gewährleistet

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Eine nachhaltige Stadtentwicklung bleibt gewährleistet

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Eine nachhaltige Stadtentwicklung bleibt gewährleistet

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 63,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

 

Stellungnahme RVP ONiL Hansestadt Lüneburg

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Stellungnahme zur Raumverträglichkeitsprüfung ONiL (3020 KB)      
Anlage 2 2 Ergänzung Tennet Stellungnahme Abschnitt 6 (213 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss nimmt die Stellungnahme zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die Errichtung der Ostniedersachsenleitung zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Dem Rat der Hansestadt Lüneburg wird empfohlen, die Positionierung zur RVP (VO/11173/24) zu beschließen.

 

Stammbaum:
VO/11142/24   Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die Errichtung der Ostniedersachsenleitung einschließlich eines neuen Umspannwerks   Bereich 61 - Stadtplanung   Beschlussvorlage
VO/11142/24-1   Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die Errichtung der Ostniedersachsenleitung einschließlich eines neuen Umspannwerks - Stellungnahme des Ortsrates Oedeme   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Beschlussvorlage