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Vorlage - VO/11142/24-1  

 
 
Betreff: Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die Errichtung der Ostniedersachsenleitung einschließlich eines neuen Umspannwerks - Stellungnahme des Ortsrates Oedeme
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau KamionkaBezüglich:
VO/11142/24
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Entscheidung
20.02.2024 
Sitzung des Ortsrates Oedeme ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Ortsrat Oedme schließt sich den Ausführungen der Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg an (sh. Vorlage Nr. VO/11142/24) und beabsichtigt wie folgt selbst Stellung zu nehmen:

 

Stellungnahme des Ortsrats Oedeme

 

Die Ortschaft Oedeme im Gebiet der Hansestadt Lüneburg kann sich mit größeren Wohnbauflächen nur nach Süden und Südwesten in Richtung Rettmer / Heiligenthal entwickeln. Dazu hat der Rat der Hansestadt Lüneburg am 29.11.2023 im Einvernehmen mit dem Ortsrat Oedeme am 16.11.2023 die 95.Änderung des Flächennutzungsplanes "Städtebauliche Entwicklung Rettmer/Oedeme beschlossen.

Seit 24.08.2023 liegt das Wohnraumversorgungskonzept der GEWOS vor, dass einen Wohnungsbedarf von 2060 Wohnungen bis 2030 und von weiteren 1430 Wohnungen bis 2040 prognostiziert. In der Summe sind damit in einem Planungszeitraum von weniger als 20 Jahren Flächen für 3490 Wohnungen bereitzustellen. Der prognostizierte Bedarf entspricht den Ergebnissen der Bevölkerungsprognose des Landes, nach der die Hansestadt Lüneburg bis zum Jahr 2031 um ca. 2.300 Einwohner wachsen wird.

Die weiterhin erfolgende Nachverdichtung innerhalb des Bestands wird diese Nachfrage nur zu einem Teil abdecken können. Um die anhaltende Wohnungsnachfrage decken zu können, müssen in den kommenden Jahren weitere Neubaugebiete entwickelt werden. Der Spielraum für eine weitere Siedlungsentwicklung im Stadtgebiet ist jedoch äerst ein geschränkt. Heute sind bereits 25,3 Prozent des Stadtgebietes als Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die Freihaltung von wichtigen Kaltluftentstehungsflächen und bedeutenden Frischluftleitbahnen ist angesichts des Klimawandels unabdingbar. Kompensationsflächen für Natur und Landschaft sind für alle Eingriffe bereitzustellen und dauerhaft zu sichern. Auch Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder Windenergieanlagen mit den entsprechenden Schutzabständen konkurrieren im Stadtgebiet potenziell mit den Reserven zur Schaffung weiteren Wohnraums. Das ISEK befindet sich derzeit noch in der Erarbeitungsphase, es entsteht jedoch durch die Ergebnisse des Wohnraumversorgungskonzepts und den sich bereits aktuell abzeichnenden hohen Bedarf an Wohnraum, vor allem im preisgünstigen Segment, ein dringender Bedarf zur Darstellung ausreichender Flächen für eine nachhaltige Entwicklung des Siedlungsraums. Diese dringend benötigen Wohnbauflächen liegen im Südwesten der Hansestadt bei den Ortschaften Oedeme und Rettmer.

Im Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Lüneburg (RROP) sind zudem bereits Ziele formuliert, aus denen sich ein Handlungsbedarf in Bezug auf die Sicherung von Siedlungsentwicklungspotenziale im Nahbereich von schienengebundenen ÖPNV-Haltepunkten ergibt: Die Funktionen zur Deckung des Wohnungsbedarfs und zur Sicherung der Daseinsvorsorge soll an Bahnhaltepunkten oder Buslinien konzentriert werden, die werktags mindestens halb stündlich und an den Wochenenden bedient werden. Die Kriterien für Standorte für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten beinhalten eine gute bzw. sehr gute ÖPNV-Anbindung. Die Reaktivierung der Bahnstrecke Lüneburg Soltau für den Schienenpersonennahverkehr ist bereits in der zeichnerischen Darstellung des LROP als „Vorranggebiet sonstige Eisenbahnstrecken“ festgelegt und wird im RROP als solche übernommen. Gegenwärtig ist von der Einrichtung eines Haltepunkts Lüneburg-Rettmer im Bereich des vorhandenen Bahnhofs Rettmer auszugehen. Dieser Haltepunkt ist auch für den westlichen Bereich Oedemes ein wichtiger Anschluss zur Weiterentwicklung des ÖPNV.

r die Wohnbauflächen die sich im Bereich von Oedeme befinden sind alle Infrastruktureinrichtungen vorhanden. 4 Kitas, Oberschule, Gymnasium die Versorgung der Grundschulen ist gewährleistet sowie 1 Sportverein, Schützenverein und die Feuerwehr.

 

Das geplante Umspannwerk auf dem Gebiet der Ortschaft Rettmer steht den baulichen notwendigen Entwicklungen der Hansestadt Lüneburg / Ortschaft Oedeme entgegen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat Oedeme beschließt die Stellungnahme, wie vorgestellt und beauftragt die Ortsbürgermeisterin die Stellungnahme abzugeben.

 

Stammbaum:
VO/11142/24   Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die Errichtung der Ostniedersachsenleitung einschließlich eines neuen Umspannwerks   Bereich 61 - Stadtplanung   Beschlussvorlage
VO/11142/24-1   Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg zur Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) für die Errichtung der Ostniedersachsenleitung einschließlich eines neuen Umspannwerks - Stellungnahme des Ortsrates Oedeme   01 - Büro der Oberbürgermeisterin   Beschlussvorlage