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Sachverhalt: Der Ortsrat Oedme schließt sich den Ausführungen der Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg an (sh. Vorlage Nr. VO/11142/24) und beabsichtigt wie folgt selbst Stellung zu nehmen:
Stellungnahme des Ortsrats Oedeme
Die Ortschaft Oedeme im Gebiet der Hansestadt Lüneburg kann sich mit größeren Wohnbauflächen nur nach Süden und Südwesten in Richtung Rettmer / Heiligenthal entwickeln. Dazu hat der Rat der Hansestadt Lüneburg am 29.11.2023 im Einvernehmen mit dem Ortsrat Oedeme am 16.11.2023 die 95.Änderung des Flächennutzungsplanes "Städtebauliche Entwicklung Rettmer/Oedeme beschlossen. Seit 24.08.2023 liegt das Wohnraumversorgungskonzept der GEWOS vor, dass einen Wohnungsbedarf von 2060 Wohnungen bis 2030 und von weiteren 1430 Wohnungen bis 2040 prognostiziert. In der Summe sind damit in einem Planungszeitraum von weniger als 20 Jahren Flächen für 3490 Wohnungen bereitzustellen. Der prognostizierte Bedarf entspricht den Ergebnissen der Bevölkerungsprognose des Landes, nach der die Hansestadt Lüneburg bis zum Jahr 2031 um ca. 2.300 Einwohner wachsen wird. Die weiterhin erfolgende Nachverdichtung innerhalb des Bestands wird diese Nachfrage nur zu einem Teil abdecken können. Um die anhaltende Wohnungsnachfrage decken zu können, müssen in den kommenden Jahren weitere Neubaugebiete entwickelt werden. Der Spielraum für eine weitere Siedlungsentwicklung im Stadtgebiet ist jedoch äußerst ein geschränkt. Heute sind bereits 25,3 Prozent des Stadtgebietes als Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die Freihaltung von wichtigen Kaltluftentstehungsflächen und bedeutenden Frischluftleitbahnen ist angesichts des Klimawandels unabdingbar. Kompensationsflächen für Natur und Landschaft sind für alle Eingriffe bereitzustellen und dauerhaft zu sichern. Auch Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder Windenergieanlagen mit den entsprechenden Schutzabständen konkurrieren im Stadtgebiet potenziell mit den Reserven zur Schaffung weiteren Wohnraums. Das ISEK befindet sich derzeit noch in der Erarbeitungsphase, es entsteht jedoch durch die Ergebnisse des Wohnraumversorgungskonzepts und den sich bereits aktuell abzeichnenden hohen Bedarf an Wohnraum, vor allem im preisgünstigen Segment, ein dringender Bedarf zur Darstellung ausreichender Flächen für eine nachhaltige Entwicklung des Siedlungsraums. Diese dringend benötigen Wohnbauflächen liegen im Südwesten der Hansestadt bei den Ortschaften Oedeme und Rettmer. Im Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Lüneburg (RROP) sind zudem bereits Ziele formuliert, aus denen sich ein Handlungsbedarf in Bezug auf die Sicherung von Siedlungsentwicklungspotenziale im Nahbereich von schienengebundenen ÖPNV-Haltepunkten ergibt: Die Funktionen zur Deckung des Wohnungsbedarfs und zur Sicherung der Daseinsvorsorge soll an Bahnhaltepunkten oder Buslinien konzentriert werden, die werktags mindestens halb stündlich und an den Wochenenden bedient werden. Die Kriterien für Standorte für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten beinhalten eine gute bzw. sehr gute ÖPNV-Anbindung. Die Reaktivierung der Bahnstrecke Lüneburg – Soltau für den Schienenpersonennahverkehr ist bereits in der zeichnerischen Darstellung des LROP als „Vorranggebiet sonstige Eisenbahnstrecken“ festgelegt und wird im RROP als solche übernommen. Gegenwärtig ist von der Einrichtung eines Haltepunkts Lüneburg-Rettmer im Bereich des vorhandenen Bahnhofs Rettmer auszugehen. Dieser Haltepunkt ist auch für den westlichen Bereich Oedemes ein wichtiger Anschluss zur Weiterentwicklung des ÖPNV. Für die Wohnbauflächen die sich im Bereich von Oedeme befinden sind alle Infrastruktureinrichtungen vorhanden. 4 Kitas, Oberschule, Gymnasium die Versorgung der Grundschulen ist gewährleistet sowie 1 Sportverein, Schützenverein und die Feuerwehr.
Das geplante Umspannwerk auf dem Gebiet der Ortschaft Rettmer steht den baulichen notwendigen Entwicklungen der Hansestadt Lüneburg / Ortschaft Oedeme entgegen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder □ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag: Der Ortsrat Oedeme beschließt die Stellungnahme, wie vorgestellt und beauftragt die Ortsbürgermeisterin die Stellungnahme abzugeben.
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