Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen: - Für den dargestellten Geltungsbereich wird der (einfache) Bebauungsplan Nr. 190 „Spielhallen und Wettbüros“ aufgestellt. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage dargestellt.
- Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung von Spielhallen und Wettbüros als Unterart der Vergnügungsstätten im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang im Bereich Stadtplanung und im Internet durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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