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Vorlage - VO/11078/23  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 190 "Spielhallen und Wettbüros"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Tödter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
29.01.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
30.01.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Die Ansiedelung von Spielhallen und Wettbüros kann durch die geltenden gesetzlichen Regelungen kaum gelenkt werden. Dadurch siedeln diese sich zunehmend in der Innenstadt und an den Lüneburger Gewerbe- und Mischgebieten - mit den im Folgenden erläuterten schädlichen Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung - an.

 

Aktuell besteht eine verstärkte Nachfrage vor allem nach Wettbüro-Genehmigungen. Deshalb beabsichtigt die Hansestadt Lüneburg das im Juni 2022 vom Rat beschlossene Spiel­hallen- und Wettbüro-Konzeptr die Hansestadt Lüneburg rechtsverbindlich umzuset­zen. Dies ist durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Textfestsetzungen zur Steuerung der Zulässigkeit von Spielhallen und Wettbüros glich.

 

Das Vergnügungsstättenkonzept identifiziert stadtweit Eignungs- und Ausschlussgebiete für die untersuchten Vergnügungsstätten. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherung von stadtstrukturell und städtebaulich sensiblen, stör- und trading-down-anfälligen Bereichen. Diese Bereiche wie Wohngebiete, Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen sowie Einkaufslagen und Stadtteilzentren, aber auch Gewerbegebiete, werden durch die Definition von Ausschlussgebieten geschützt. Die Eignungsgebiete erfüllen hingegen das Ziel des Glücksspielstaatsvertrages, ein ausreichendes Angebot für legales Glücksspiel zu ermöglichen und dabei die negativen Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

 

 


Der Bebauungsplan soll entsprechende Textfestsetzungen zur Regelung von Spielhallen und Wettbüros enthalten, die für die:

 

  • nach § 34 BauGB zu beurteilenden relevanten Innenbereichsflächen auf der Rechtsgrundlage des § 9 (2b) BauGB (s. „grün“ unterlegte Geltungsbereich) und

 

  • auf der Rechtsgrundlage des § 1 (5-9) BauNVO (s. „blau“ unterlegte Geltungsbereiche) in den folgenden rechtskräftigen Bebauungsplänen nach § 30 BauGB getroffen werden:

 

Nr.   2 „Kreideberg-Zeltberg“

Nr. 10 „Am Schierbrunnen“, 2. Änd.

Nr. 11 „Dahlenburger / Bleckeder

            Landstraße“, 1. u. 2. Änd.

Nr. 12 „Kloster Lüne“, 1. Änd.

Nr. 17 „Wallstraße“

Nr. 19 „Blümchensaal/Am Kaltenmoor“,

einschl. 2. Änd.

Nr. 23 „Industriegebiet“, 4. u. 5. Änd.

Nr. 27 Hasenburger Weg“

Nr. 28 IIa „Kaltenmoor, 4. Änderung

Nr. 29 I „danbindung Kaltenmoor /

             Mittlerer Stadtring“, 1. Änd.

Nr. 30 I „Hinter der Saline“, 2. Änd.

Nr. 30 II „Saline“, einschl. 1. Änd.

Nr. 31 „Industrie- und Gewerbegebiet

           Lüner Heide“, 1. Änd.

Nr. 32 „Breite Wiese / Ibus“

Nr. 37 „Glockenhof“

Nr. 39 „Butterwiese/Jägerstraße“,

1. Änd. + Erw.

Nr. 40 „Ehem. Panzerstrasse /

           Waldfrieden“

Nr. 42 „Neuer Ziegelhof, 1. Änd.

 

Nr. 43 „Vrestorfer Heide“, 1. 2. u. 4. Änd.

Nr. 44 „Am Bardowicker Tor“

Nr. 47 I „Westädts Garten“

Nr. 49 „Bilmer Strauch“, 1.- 4. Änd.

Nr. 51 „Haagestr./Kalandstr.“,

            einschl. 1. Änd.

Nr. 52 „Grünanlage Kreideberg“,

einschl. 2. Änderung

Nr. 55 „Hude“

Nr. 60 „Ehem. Flugplatz“,

            einschl. 1. Änd.

Nr. 61 „Ehem. Flugplatz /Bei Alt Bilm“,

einschl. 1. Änd.

Nr. 70 „hlenkamp“

Nr. 71 I „ner Str./Am Stintmarkt-Ost“

Nr. 77 „Hinter der Stadtkoppel“

Nr. 96 „Am Werder“

Nr. 101 „Hochschulen/Scharnhorststr.“

Nr. 103 I „Gewerbegebiet Hagen /

            Bilmer Berg“ 1. Änd.

Nr. 148 „DRK/Soltauer Str.“

Nr. 163 „Am Schützenplatz“

Rettmer Nr. 3b „Im Süden der

              Osterwiesen“

 

    Die betroffenen B-Pläne sollen durch die in dem Geltungsbereich anzuwendenden
      Textfestsetzungen teilweise geändert werden.

 

Dieser Regelungsbedarf besteht nicht für vorwiegend wohngenutzte Bereiche und nicht für andere Bereiche, in denen Vergnügungsstätten bereits heute durch Bebauungspläne ausgeschlossen sind.

 

Der Bebauungsplan Nr. 190 „Spielhallen und Wettbüros“ erfüllt als einfacher Bebauungsplan die Voraussetzungen zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB.
Von der Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes, der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung wird daher abgesehen.

Zur Sicherung einer breiten Beteiligung, wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Aushang und im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, wie im üblichen Bebauungsplanverfahren, durchgeführt.

 

Zurzeit liegen der Bauverwaltung vier Anfragen zu Spielhallen oder Wettbüros für Sportwetten vor, wobei am Standort Lünertorstraße 9 der dort geltende Bebauungsplan Nr. 171 bereits Vergnügungsstätten ausschließt.

 

Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 190 sollen daher drei Veränderungssperren beschlossen werden. Weitere Veränderungssperren können bei Bedarf im Falle zukünftiger Antragstellungen folgen.

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Beeinträchtigungen schutzwürdiger Wohn-

und anderer Nutzungen werden vermieden.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Sucht-Prävention wird unterstützt.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 63,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

Anlagen:

Geltungsbereich B-Plan Nr. 190

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_VO-11078-23_BPlan Nr.190 (4683 KB)      

Beschlussvorschlag:

  1. r den dargestellten Geltungsbereich wird der (einfache) Bebauungsplan Nr. 190Spielhallen und Wettbüros aufgestellt. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage dargestellt.
  2. Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung von Spielhallen und Wettbüros als Unterart der Vergnügungsstätten im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang im Bereich Stadtplanung und im Internet durchzuführen.