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Vorlage - VO/11079/23  

 
 
Betreff: Grüne Oasen 2.0
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Uta Hesebeck
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Maison, Annika   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
29.01.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
30.01.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Im Frühjahr 2023 hat die Hansestadt Lüneburg zur Attraktivitätssteigerung der Fußngerzonen und einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität mit den "Grünen Oasen 1.0" ein Versuchsobjekt und eine provisorische Lösung geschaffen. Auf dem Rathausmarkt, vor dem Landgericht, in der Großen Bäckerstraße und in der Grapengießerstraße wurden Pflanz- und Sitzelemente aus einer palettenähnlichen Konstruktion aufgestellt. Alle Elemente wurden durch Besuchende, Bürger und Bürgerinnen der Stadt stark frequentiert und mit Lob und Tadel beurteilt.

Im Rahmen einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeitenden der Verwaltung, der Lüneburg Marketing GmbH, der LCM und einzelnerneburger Geschäftsleute wurde der Bedarf von dauerhaften und hochwertigen „Grünen Oasen 2.0“ thematisiert und ein gemeinsames Konzept erarbeitet. Abstimmungen wurden mit der städtischen Denkmalbehörde, dem Landesamt für Denkmalschutz und dem Arbeitskreis Lüneburger Altstadt durchgeführt.

 

Mit den "Grünen Oasen 2.0" möchte die Hansestadt Lüneburg nun ein dauerhaftes Projekt initiieren, welches dem Mangel an Sitzmöglichkeiten, innerstädtischem Grün und konsumfreien Verweilmöglichkeiten begegnen soll. Ziel ist es, an repräsentativen Orten in den Fußngerzonen der Lüneburger Innenstadt hochwertige modulare Verweilzonen zu schaffen. Sie sollen ansprechende und moderne Sitzmöglichkeiten bieten, die zum Verweilen einladen und besonders für Familien, Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen den Innenstadtbesuch angenehmer gestalten. Außerdem sollen die "Grünen Oasen 2.0" als offene Orte des Zusammentreffens und des Austausches der Stadtgesellschaft im Stadtbild verankert werden. Durch dauerhafte und schattenspendende Bepflanzungen, die das Mikroklima verbessern, wird die Attraktivität der Innenstadt weiter erhöht. Neben den Zielen der Attraktivitätssteigerung und Belebung der Fußngerzonen zielen die "Grünen Oasen 2.0" auch auf eine längere Aufenthaltsdauer der Besucher:innen im Innenstadtbereich ab, wodurch die lokale Wirtschaft unterstützt wird.

Die Standorte der „Grünen Oasen 2.0“ vor dem Landgericht, in der Großen Bäckerstraße und in der Grapengießerstraße sollen bestehen bleiben. Neu hinzu kommen zwei Standorte Am Sande, die nicht durch vorhandene Außengastronomie belegt sind, sowie zusätzliche Sitzelemente in der Unteren Schrangenstraße, auf dem Schrangenplatz, auf dem Lambertiplatz, in der Heiligengeiststraße und im Glockenhof. Der Standort auf dem Rathausmarkt befindet sich noch in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und wird gesondert in einer der nächsten Ausschüsse vorgestellt. Alle Standorte wurden im Vorwege mit dem Ordnungsamt und der Feuerwehr begangen und r gut befunden.

 

Der Aufbau der „Grünen Oasen 2.0“, die Erstbepflanzung und die Pflege für ein Jahr wird durch ein Fremdunternehmen durchgeführt. Ab 2025 geht die Unterhaltungspflege an die AGL über.

 

Das Gesamtprojekt wird durch das Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ mit 60% gefördert und bereits in der Steuerungsgruppe vorgestellt und einstimmig beschlossen.

 

Details zu den „Grünen Oasen 2.0“ werden im Rahmen einer Power-Point-Präsentation in der Sitzung vorgestellt.

 

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Die Vegetationselemente in der Innenstadt können als kleine Bausteine auch positive Effekte hinsichtlich der Folgen des Klimawandels entfalten (Verbesserung des Mikroklimas bei zunehmender Überhitzung der Innenstadt)

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Attraktivitätssteigerung der Innenstadt,

Sicherstellung eines Zugangs zu „Grünflächen“

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Erhöhung der Aufenthalts- und Erlebnisqualität

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

rderung soziale Kontakte

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Modernisierung der Infrastruktur

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr bei Baumaßnahmen

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadtneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.


 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:                54 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:      400.000 €

  Eigenanteil 160.000 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja                                      nach Haushaltsgenehmigung 2024

 Teilhaushalt / Kostenstelle:      74705INVEST/74720

 Produkt / Kostenträger:           551001/55100102

 Haushaltsjahr:                       2024/ 2025

 

e)  mögliche Einnahmen:                    240.000 €

 

Anlagen: keine

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt die „Grünen Oasen 2.0“ vor dem Landgericht, in der Großen Bäckerstraße, in der Grapengießerstraße sowie Am Sande aufzustellen und die weiteren Sitzgelegenheiten im Innenstadtbereich umzusetzen.