Beschlussvorschlag: Der Rat stimmt der Umsetzung der Maßnahme „Glockenhaus - Veranstaltungstechnik“ wie oben dargestellt und der damit verbundenen außerplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 30.000,00 € gem. § 117 NKomVG zu. Die Deckung erfolgt aus dem investiven Ansatz „Möllering-Villa“.
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