Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/10989/23  

 
 
Betreff: Vorliegende Förderanträge kultureller Institutionen für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Beer-Kullin
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Entscheidung
20.11.2023 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Fachbereich 4/Bereich 41 Kultur sind bis zum 08.11.2023 zehn Anträge auf institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen für das Haushaltsjahr 2024 eingegangen.

Dies sind die Anträge:

 

IF2024-001  Geschichtswerkstatt Lüneburg e.V.     3.500 €

IF2024-002 neu Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg gGmbH 30.000

IF2024-003  Kunstverein Lüneburg      8.300 €

IF2024-004  Literaturbüro Lüneburg e.V.      8.000 €

IF2024-005  Halle für Kunst Lüneburg e.V.   13.250 €

IF2024-006  Schauspielkollektiv-Neues Schauspiel Lüneburg   7.500 €

IF2024-007  RADIO ZUSA      13.000 €

IF2024-008  Carl-Schirren-Gesellschaft e.V.   30.000 €

IF2024-009  SchmidtScherer-Weber Theaterproduktion GbR 10.000 €

IF2024-010  Kunstschule Ikarus e.V.    42.500 €

Gesamt                  166.050

 

Die Anträge sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Nach inhaltlicher Prüfung der vorliegenden Anträge ist der Antrag IF2024-009 als Projektförderantrag zu werten und entsprechend bei der Vergabe der Projektfördermittel zu berücksichtigen. Die maximale Fördersumme für kulturelle Projekte liegt gemäßRichtlinie der Hansestadt Lüneburg für die Förderung aus städtischen Kulturfördermitteln bei 2.000 € pro Projekt.

Die Gesamtsumme der Anträge auf institutionelle Förderung in 2024 reduziert sich daher um 10.000 € und beträgt somit 156.050 €.

 

Bis zu dem Zeitpunkt der internen Mittelanmeldung des Bereiches 41 Kultur an die Kämmerei lagen der Verwaltung instutionelle Förderanträge kultureller Einrichtungen in Höhe von  ca. 105.000 € vor, so dass diese Summe bereits durch entsprechende Mittelanmeldung für 2024 berücksichtigt wurde.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Die Förderung der kulturellen Institutionen dient dem Erhalt dieser und damit dem Erhalt der Kultur im Stadtgebiet.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:    201 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:       156.050 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

x Nein (im HH-Entwurf sind 105.000 Euro berücksichtigt) 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 

 Produkt / Kostenträger: diverse Kostenträger

 Haushaltsjahr:  2024 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

keine

 

Anlagen:

 

-         Anträge auf institutionelle Förderung kultureller Einrichtungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 IF2024-001 Geschichtswerkstatt (454 KB)      
Anlage 4 2 IF2024-002 neu Euthanasie Gedenkstätte (103 KB)      
Anlage 5 3 IF2024-003 Kunstverein (553 KB)      
Anlage 6 4 IF2024-004 Literaturbüro (347 KB)      
Anlage 7 5 IF2024-005 Halle für Kunst (933 KB)      
Anlage 8 6 IF2024-006 Schauspielkollektiv (380 KB)      
Anlage 9 7 IF2024-007 Radio Zusa (140 KB)      
Anlage 10 8 IF2024-008 Carl-Schirren-Gesellschaft (443 KB)      
Anlage 1 9 IF2024-009 SchmidtScherer (674 KB)      
Anlage 2 10 IF2024-010 Ikarus (305 KB)