Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/10988/23  

 
 
Betreff: Umwidmung der investiven Haushaltsmittel "Möllering Villa"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-Kullin
Federführend:Bereich 41 - Kultur Beteiligt:Fachbereich 8 - Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette  Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
   DEZERNAT II
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
20.11.2023 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses      
Verwaltungsausschuss Entscheidung
28.11.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Rat hatte im Haushalt 2022 zur Schaffung eines Erinnerungsortes in einem Neubau, der auf dem Grundstück der ehemaligen Möllering-Villa entstehen sollte, investive Mittel in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Wie aus der Presse und auch aus Gesprächen mit dem Eigentümer des Grundstückes zu entnehmen ist, wird dort in nächster Zeit kein neues Gebäude in der geplanten Art und Weise gebaut werden, so dass in der Konsequenz auch der dort geplante „Erinnerungsort zur Möllering-Villa“ nicht wie vorgesehen entstehen kann. Die im Haushalt vorgesehenen, investiven Mittel werden daher kurzfristig nicht für den geplanten Zweck verwendet werden können. Wie und wann es mit einem „Erinnerungsort zur Möllering-Villa“ weitergehen wird, werden Gespräche mit den Akteuren ergeben. Hierzu wird der Kultur- und Partnerausschuss beizeiten erneut beteiligt.

Die aktuell vorgesehenen investiven Mittel stehen längstens bis 2024 zur Verfügung. Zum aktuellen Zeitpunkt ist aufgrund der neuen Entwicklungen absehbar, dass die Mittel im nächsten Jahr nicht zweckentsprechend verwendet werden können. Die Mittel werden daher, nachdem die Planung eines Erinnerungsortes aktualisiert wurde, erneut im Haushalt veranschlagt.

 

Die vorhandenen, aber nicht zweckentsprechend nutzbaren, investiven Mittel können durch Beschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg für einen alternativen Zweck außerplanmäßig bereitgestellt und so an anderer Stelle zielführend eingesetzt werden.

 

Wie bekannt beabsichtigt die Verwaltung, das Glockenhaus nach den aktuellen Sanierungsarbeiten wieder vermehrt für Veranstaltungen zu nutzen bzw. den Einwohnenden zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Um dort auch Veranstaltungsformate durchführen zu können, die bisher nicht stattgefunden haben und die Nutzbarkeit des Erdgeschosses qualitativ zu verbessern, ist die Beschaffung einer mobilen Bühne (6,5 m x 5 m) mit entsprechender Licht- und Lautsprechertechnik angedacht. Die Bühne soll mit einer Rampe barrierefrei zugänglich sein. Die von der städtischen Veranstaltungstechnik kalkulierten Kosten für eine entsprechende Ausstattung liegt bei ca. 26.000 Euro.

Durch außerplanmäßige Mittelbereitstellung der nicht mehr benötigten Ermächtigungen „llering-Villa“ zugunsten der Beschaffung einer mobilen Bühne kann eine qualitative Verbesserung der Ausstattung im Glockenhaus erreicht werden.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:   134 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 30.000 Euro investiv

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja, sofern außerplanmäßiger Mittelbereitstellung zugestimmt wird

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle KS 41020 / Kultur 

 Produkt / Kostenträger: Produkt 281001 / Kulturförderung

 Haushaltsjahr: Haushaltsausgaberest 2022

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

keine

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der Umsetzung der Maßnahme „Glockenhaus - Veranstaltungstechnik“ wie oben dargestellt und der damit verbundenen außerplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 30.000,00 € gem. § 117 NKomVG zu. Die Deckung erfolgt aus dem investiven Ansatz „llering-Villa“.

Stammbaum:
VO/10988/23   Umwidmung der investiven Haushaltsmittel "Möllering Villa"   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage
VO/10988/23-1   Umwidmung der investiven Haushaltsmittel "Möllering Villa"   Bereich 41 - Kultur   Beschlussvorlage