Der
Verwaltungsausschuss beschließt, im Rahmen des Verfahrens zur 51. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Ehemalige Keulahütte" eine
frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. Der
Geltungsbereich wird im Sinne des anliegenden Lageplanes neu dargestellt.
28.02.2005 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.