Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/1405/05  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 24 "Rotes Feld - 1. Ergänzung";
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
28.02.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 24 "Rotes Feld" sind zum Teil großflächige Grundstücke vorhanden, für die sich im Einzelfall unter Umständen eine zusätzliche Bebauung anbietet.

 

Der Bebauungsplan setzt lediglich die Art der dort zulässigen baulichen Nutzungen fest. Auf die Festsetzung des Maßes der zulässigen baulichen Nutzungen wurde seinerzeit aufgrund der schon vorhandenen zum Teil großflächigen Bebauung verzichtet; diesbezüglich ist daher § 34 BauGB Beurteilungskriterium.

 

Um die noch gegebenen Bebauungsmöglichkeiten künftig städtebaulich sinnvoll zu ordnen, ist es angeraten, den Bebauungsplan Nr. 24 insbesondere um Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksflächen zu ergänzen. Die vorhandenen Strukturen mit zum Teil großzügigen privaten Grünflächen in den Innenbereichen sollen im wesentlichen erhalten bleiben.

 

Da durch das vorgesehene 1. Ergänzungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 24 "Rotes Feld" die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, eine Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund der Planungsziele nicht erforderlich sein wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern i. S. des Bundesnaturschutzgesetzes (siehe § 1 Abs. 6 Nr. 7 B BauGB) bestehen, bietet es sich im Interesse der Verfahrensbeschleunigung an, ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange können hier entfallen.

 

Als erster Schritt zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich ist der Aufstellungs- bzw. Ergänzungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 BauGB) zu fassen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         200,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan VO-1405-05 (137 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht VO-1405-05 (45 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB), den Bebauungsplan Nr. 24 "Rotes Feld - 1. Ergänzung" für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist es insbesondere, noch überbaubare Grundstücksflächen städtebaulich sinnvoll zu ordnen.

 

2.       Im Rahmen des Verfahrens zur 1. Ergänzung des Bebauungsplanes sind die Regelungen über das vereinfachte Verfahren i. S. von § 13 BauGB anzuwenden.