Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Im
Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 24 "Rotes
Feld" sind zum Teil großflächige Grundstücke vorhanden, für die sich im
Einzelfall unter Umständen eine zusätzliche Bebauung anbietet. Der
Bebauungsplan setzt lediglich die Art der dort zulässigen baulichen Nutzungen fest.
Auf die Festsetzung des Maßes der zulässigen baulichen Nutzungen wurde
seinerzeit aufgrund der schon vorhandenen zum Teil großflächigen Bebauung
verzichtet; diesbezüglich ist daher § 34 BauGB Beurteilungskriterium. Um
die noch gegebenen Bebauungsmöglichkeiten künftig städtebaulich sinnvoll zu
ordnen, ist es angeraten, den Bebauungsplan Nr. 24 insbesondere um
Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksflächen zu ergänzen. Die vorhandenen
Strukturen mit zum Teil großzügigen privaten Grünflächen in den Innenbereichen
sollen im wesentlichen erhalten bleiben. Da
durch das vorgesehene 1. Ergänzungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 24
"Rotes Feld" die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, eine
Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund der Planungsziele nicht erforderlich
sein wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern i.
S. des Bundesnaturschutzgesetzes (siehe § 1 Abs. 6 Nr. 7 B BauGB) bestehen,
bietet es sich im Interesse der Verfahrensbeschleunigung an, ein vereinfachtes
Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Frühzeitige Beteiligungen der
Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange können hier entfallen. Als
erster Schritt zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens für den in der
Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich ist der Aufstellungs- bzw.
Ergänzungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 BauGB) zu fassen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 200,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: 1.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch
(BauGB), den Bebauungsplan Nr. 24 "Rotes Feld - 1. Ergänzung" für den
in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der
Planung ist es insbesondere, noch überbaubare Grundstücksflächen städtebaulich
sinnvoll zu ordnen. 2.
Im
Rahmen des Verfahrens zur 1. Ergänzung des Bebauungsplanes sind die Regelungen
über das vereinfachte Verfahren i. S. von § 13 BauGB anzuwenden. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |