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Vorlage - VO/1411/05  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung"; Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Vorberatung
24.02.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Oedeme ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
28.02.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt hat am 23.01.2001 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" aufzustellen. Ziel dieser Planung ist insbesondere die Festsetzung eines Wohngebietes.

 

In dem bisherigen Verfahren ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 25.03.2004 durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide (29.04.2004) und Aushängen des Vorentwurfes im Bereich Stadtplanung der Stadt Lüneburg (13.05. - 26.05.2004) durchgeführt worden. Die Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 23.04. - 28.05.2004 gemäß § 4 BauGB ebenfalls frühzeitig beteiligt.

 

Naturschutzrechtliche Probleme wurden zwischenzeitlich gelöst. Somit kann als nächster Verfahrensschritt nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst Begründung und über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die förmliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird zeitlich parallel durchgeführt.

 

Gemäß § 55 g Abs. 3 Ziff. 2 NGO ist der Ortsrat Oedeme bei der Aufstellung von Satzungen nach dem BauGB rechtzeitig zu hören. Der Ortsrat Oedeme hat daher anlässlich seiner o. a. Sitzung Gelegenheit, ggf. eine Beschlussempfehlung i. S. des nachstehenden Beschlussvorschlages zu geben.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Grünordnungsplan sind im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan VO-1411-05 (87 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht VO-1411-05 (55 KB)      
Anlage 3 3 Begründung - B-Plan Nr. 122 (122 KB) PDF-Dokument (64 KB)    
Anlage 4 4 B-Plan Nr. 122 VO-1411-05 (145 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt:

 

Dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" nebst Begründung wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.