Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt hat am 23.01.2001 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg
einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" aufzustellen.
Ziel dieser Planung ist insbesondere die Festsetzung eines Wohngebietes. In
dem bisherigen Verfahren ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 25.03.2004 durch
Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide (29.04.2004)
und Aushängen des Vorentwurfes im Bereich Stadtplanung der Stadt Lüneburg
(13.05. - 26.05.2004) durchgeführt worden. Die Träger öffentlicher Belange
wurden in der Zeit vom 23.04. - 28.05.2004 gemäß § 4 BauGB ebenfalls frühzeitig
beteiligt. Naturschutzrechtliche
Probleme wurden zwischenzeitlich gelöst. Somit kann als nächster
Verfahrensschritt nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Auslegungsentwurf
nebst Begründung und über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im
Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern und den Trägern öffentlicher
Belange erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die förmliche
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird zeitlich parallel
durchgeführt. Gemäß
§ 55 g Abs. 3 Ziff. 2 NGO ist der Ortsrat Oedeme bei der Aufstellung von
Satzungen nach dem BauGB rechtzeitig zu hören. Der Ortsrat Oedeme hat daher
anlässlich seiner o. a. Sitzung Gelegenheit, ggf. eine Beschlussempfehlung i.
S. des nachstehenden Beschlussvorschlages zu geben. Die
Anlagen sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Der Entwurf des Bebauungsplanes
und der Grünordnungsplan sind im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Begründung
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt: Dem
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg
einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" nebst
Begründung wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
wird beschlossen. |
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