1.Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch
(BauGB), den Bebauungsplan Nr. 24 "Rotes Feld - 1. Ergänzung" für den
in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der
Planung ist es insbesondere, noch überbaubare Grundstücksflächen städtebaulich
sinnvoll zu ordnen.
2.Im
Rahmen des Verfahrens zur 1. Ergänzung des Bebauungsplanes sind die Regelungen
über das vereinfachte Verfahren i. S. von § 13 BauGB anzuwenden.
28.02.2005 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.