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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Datum: Mo, 19.10.2020    
Zeit: 15:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: PKL, Gesellschaftshaus (Haus 36)
Ort: Am Wienebütteler Weg 1, 21339 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung des Protokolls vom 17.08.2020  
ABS/0268/20  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Genehmigung des Protokolls vom 28.09.2020  
ABS/0269/20  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Beratung zum Haushalt 2021 im Baudezernat - Fachbereich Gebäudewirtschaft  
Enthält Anlagen
VO/9043/20  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Sachstand des Förderprogramms der Hansestadt Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum als Beitrag zu lokalem Klimaschutz  
Enthält Anlagen
VO/9184/20  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschliesst, dass die genannten Änderungen in die Richtlinie aufgenommen werden.

 

   
    19.10.2020 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt bei einer Gegenstimme von Ratsherrn Fahrenwaldt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschliesst, dass die genannten Änderungen in die Richtlinie aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 1

  Enthaltungen: 0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7_Förder-RL_Energetische-Sanierung_VO-9184.20 - aktualisiert (281 KB)      
   
    28.10.2020 - Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg, Folgendes zu beschließen:

 

Die Richtlinie „rderprogramm der Hansestadt Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum“ wird geändert.

 

Zu IV. Voraussetzungen für die Förderung wird der Spiegelstrich

-          Es werden nur Maßnahmen gefördert, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen (s. Anlage I)

ergänzt um den Passus: In begründeten Einzelfällen kann von den genannten Werten u. a. aus bauphysikalischen Gründen abgewichen werden. Bei entsprechenden Anträgen erfolgt eine Einzelfallprüfung.

 

Die Änderung erfolgt analog in der Anlage I zur Förderrichtlinie gemäß den Markierungen im beigefügten Text.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 2 

Enthaltungen: 1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sachstand Förderprogramm_201028 (263 KB)      
   
    19.11.2020 - Verwaltungsausschuss
    N 39 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    26.11.2020 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die genannten Änderungen werden in die Richtlinie aufgenommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 39

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

Ö 8  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 10     Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil      
N 11     Anfragen im nichtöffentlichen Teil