Beschluss: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg, Folgendes zu beschließen: Die Richtlinie „Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum“ wird geändert. Zu IV. Voraussetzungen für die Förderung wird der Spiegelstrich - Es werden nur Maßnahmen gefördert, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen (s. Anlage I) ergänzt um den Passus: In begründeten Einzelfällen kann von den genannten Werten u. a. aus bauphysikalischen Gründen abgewichen werden. Bei entsprechenden Anträgen erfolgt eine Einzelfallprüfung. Die Änderung erfolgt analog in der Anlage I zur Förderrichtlinie gemäß den Markierungen im beigefügten Text.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1
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