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Sachverhalt:
Am 15.4.2020 ist das „Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum“ in Kraft getreten. In den vergangenen fünf Monaten wurden 19 Anträge gestellt, von denen 16 bereits bewilligt worden sind und drei sich in der Bearbeitung befinden. Die ursprünglich bereitgestellten 30.000 EUR dürften in 2020 auskömmlich sein.
Zu erwarten ist, dass zeitnah weitere Anträge eingereicht werden, da gerade die Aktion „Beratung zum Fensteraustausch“ in den Klimaquartieren angelaufen ist. Neun Termine wurden bereits vereinbart, in nächster Zukunft ist mit einer steigenden Anzahl von Anträgen zu rechnen, weil die Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater (eine der Fördervoraussetzungen) nach den Corona-Einschränkungen wieder wie gewohnt durchgeführt werden kann. Es liegen zahlreiche Anfragen von Wohnungseigentümern zum Förderprogramm vor.
Die Erfahrungen aus den ersten Monaten haben gezeigt, dass inhaltliche Anpassungen des Förderprogramms sinnvoll sind, um die Anwendung praxisorientierter handhaben zu können. Folgende Änderungen werden vorgeschlagen (siehe Markierung der jeweiligen Textstellen des Förderprogramms in der Anlage): Maximaler Wärmedurchgangskoeffizient
Begründung:
Die U-Grenzwerte (Wärmedurchgangskoeffizient) wurden aus den Förderprogrammen der KfW übernommen. Die Praxis hat gezeigt, dass die Überschreitung der Grenzwerte in Ausnahmefällen vertretbar ist, wenn durch flankierende Maßnahmen Tauwasser- und Schimmelbildung nicht ausgeschlossen werden kann.
In einem vorliegenden Antrag hat ein Energieberater bestätigt, dass die sogenannten flankierenden Maßnahmen nicht ausreichend wären, um die U-Wert-Differenz (U-Wert der Fenster muss höher sein als die angrenzenden Außenwände) ausgleichen zu können. Die Förderung des Austauschs der Fenster mit einem U-Wert, der leicht über dem Grenzwert liegt, sollte befürwortet werden können, da die maximal mögliche Energieeinsparung beim Fensteraustausch erzielt wird, ohne Schimmelprobleme zu provozieren.
Da mit weiteren Anträgen dieser Art aus Mehrfamilienhäusern (vorliegend „Stadtteil Kreideberg“) zu rechnen ist und das Förderprogramm gerade für diese Zielgruppe konzipiert wurde, ist es sinnvoll eine Ausnahmeregelung treffen zu können. Voraussetzung der Ausnahmeregelung soll sein, dass ein unabhängiger Energieberater die Sachlage bestätigt und die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingehalten werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Förderprogramm energetische Sanierung Änderungsvorschlag Förderrichtlinie Förderprogramm energetische Sanierung Änderungsvorschlag Mindestanforderungen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschliesst, dass die genannten Änderungen in die Richtlinie aufgenommen werden.
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