Für den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 88. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Gemeinbedarf Kaltenmoor“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
Ziel der Planung ist die Darstellung von bereits vorhandenen Grünflächen mit der Zweckbestimmung für Gemeinbedarf.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
23.03.2020 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss bei einer Enthaltung durch Ratsherrn Podstawa folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
Für den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 88. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Gemeinbedarf Kaltenmoor“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
Ziel der Planung ist die Darstellung von bereits vorhandenen Grünflächen mit der Zweckbestimmung für Gemeinbedarf.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.