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Vorlage - VO/8903/20  

 
 
Betreff: 88. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich "Gemeinbedarf Kaltenmoor"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Eberhard
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
23.03.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
24.03.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Sicherung von Gemeinbedarfsflächen für die Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Stadtteil Kaltenmoor. 

 

Im Änderungsbereich werden die bereits dargestellten Gemeinbedarfsflächen nach Osten auf einer bisher als Grünfläche dargestellten Fläche erweitert.

 

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ist auf dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 0,5 ha.

 

Die Anne-Frank-Schule soll um einen Hort erweitert werden. Näher geprüft werden gegenwärtig 2 Standorte in der Nähe der Schule. Davon befindet sich 1 Standort in ausgewiesener Gemeinbedarfsfläche, wäre dort also planungsrechtlich zulässig.

 

Durch die Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Gemeinbedarf Kaltenmoor“ soll die Möglichkeit eröffnet werden, im Bedarfsfall auch hier einen Hort errichten zu können.

 

Die im Geltungsbereich dargestellte Fläche ist dafür in besonderem Maße geeignet, da sie im Eigentum der Hansestadt Lüneburg steht und sie nicht für Erholungs- oder Sportzwecke genutzt wird. Größere Laubbäume befinden sich nur im Randbereich des Geltungsbereichs und sollen erhalten bleiben.

 

Nähere Untersuchungen zum Bestand und zu den Entwicklungsmöglichkeiten der Teilfläche erfolgen im weiteren Verfahren.

 

Die Planzeichnung und die Begründung werden durch die Verwaltung erstellt. Der bisher ausgearbeitete Entwurf und seine planerischen Grundlagen werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Das Grundstück gehört der Stadt. Anfallende Kosten für die Planung, Begleitung und erforderliche Gutachten etc. sind durch die Hansestadt Lüneburg zu tragen.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen des Planverfahrens eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Aushang und über die Homepage der Hansestadt Lüneburg durchzuführen.

 

Aufgrund der sich täglich ändernden Risikoeinschätzung ist nicht sicher absehbar, wann der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung wieder tagt, daher soll der Aufstellungsbeschluss zur 88. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Gemeinbedarf Kaltenmoor“ jetzt gefasst werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltugsbereich (354 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Verfahrensübersicht (12 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

  1. Für den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 88. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Gemeinbedarf Kaltenmoor“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel der Planung ist die Darstellung von bereits vorhandenen Grünflächen mit der Zweckbestimmung für Gemeinbedarf.
  3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.