Für den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 181 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Kindertagesstätte Neu-Hagen“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Flächen für soziale Einrichtungen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
23.03.2020 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss bei zwei Enthaltungen (Bürgermeister Löb, Beigeordneter Gaberle) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
Für den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 181 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Kindertagesstätte Neu-Hagen“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Flächen für soziale Einrichtungen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.