Der
Beteiligungsvertreter der Stadt wird angewiesen, in der
Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH für die Feststellung
des vorgelegten Jahresabschlusses 2003, die Ausschüttung eines Gewinnanteiles
in Höhe von 512.000 € an die Gesellschafter, die Einstellung eines Betrages in
Höhe von 292.384,46 € in die “anderen Gewinnrücklagen” und die Entlastung der Geschäftsführung
und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003 zu stimmen.
08.07.2004 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem
Verwaltungsausschuss einstimmig:
„Der
Beteiligungsvertreter der Stadt wird angewiesen, in der
Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH für die Feststellung
des vorgelegten Jahresabschlusses 2003, die Ausschüttung eines Gewinnanteiles
in Höhe von 512.000 € an die Gesellschafter, die Einstellung eines Betrages in
Höhe von 292.384,46 € in die “anderen Gewinnrücklagen” und die Entlastung der
Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2003 zu stimmen.“