Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im
vergangenen Jahr trat Herr Dr. Scholze mit der Idee an die GfA heran,
gemeinschaftlich eine sogenannte Vergärungsanlage mit Bio-Gas-Verwertung auf
dem Gelände der GfA zu errichten. Hiermit hat sich die
Gesellschafterversammlung der GfA am 01.06.2004 und der Aufsichtsrat am
29.06.2004 befasst. Nähere
Ausführungen zur
Sachdarstellung, zu
gesetzlichen Vorgaben und Veränderungen, zur
technischen Ausstattung, zu
Investitionskosten, zur
Struktur der gemeinsamen Unternehmung, zur
Bewertung aus Sicht der GfA Geschäftsführung und zum
Zeitplan sind der beigefügten Kopie der Beschlussvorlage zu
TOP 6 der o. a. Aufsichtsratssitzung und den weiteren als Anlagen beigefügten
drei Seiten zu entnehmen. Nach dem darin enthaltenen Beschlussvorschlag sollte
u. a. der Aufsichtsrat zu seiner nächsten Sitzung von der Geschäftsführung
erneut über das Projekt informiert werden, um dann eine endgültige
Beschlussempfehlung für die Gesellschafterversammlung abzugeben. In seiner Sitzung am 29.06.2004 hat der Aufsichtrat
folgende modifizierte Beschlussempfehlung abgegeben: l Einer
Beteiligung der GfA mit 51 % an der Projektgesellschaft wird zugestimmt.
Die GfA wird die Anlage bei Ausfall der Projektgesellschaft solange weiter
betreiben, bis sie durch einen Dritten übernommen wurde, wenn die Zahlung der
Entgelte für die Betriebs- und Geschäftsführung und die Zahlung der
Betriebskosten durch den Insolvenzverwalter sichergestellt sind. l Der Geschäftsführer der GfA, Herr
Hubert Ringe, soll Mitgeschäftsführer der Projektgesellschaft werden. Dem
Geschäftsführer wird gestattet, einen weiteren Geschäftsführervertrag mit der Projektgesellschaft
zu schließen. l Die
Geschäftsführung der GfA wird ermächtigt, ersatzweise für die
Projektgesellschaft vor deren Gründung Planungsaufträge bis zu einer Obergrenze
(Gesamt-Planungskosten) von 200.000 Euro zur Realisierung des Vorhabens zu
erteilen, wenn hierfür eine Verpflichtungserklärung zur Kostenübernahme von
49 % des Aufwandes durch Herrn Dr. Scholze vorliegt, für den Fall, dass
das Projekt nicht realisiert wird. l Weiterhin wird der GF beauftragt,
Vertragsentwürfe für den Gesellschaftervertrag, den Betriebsführungsvertrag,
den Geschäftsführungsvertrag und den Geschäftsführervertrag erstellen zu
lassen. Seitens der Verwaltung wird
empfohlen, in der nächsten Gesellschafterversammlung dieser Beschlussempfehlung
zuzustimmen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 70,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Beschlussvorlage
zu TOP 6 der Aufsichtsratssitzung am 29.06.2004 Gesellschafts-
und Finanzierungsstruktur, Vertragsbeziehungen, Planungen
Beschlussvorschlag: Zur
Vorbereitung einer Entscheidung über eine Gesellschaftsgründung wird der
folgenden Weisung an die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GfA
zugestimmt: l Einer
Beteiligung der GfA mit 51 % an der Projektgesellschaft wird zugestimmt.
Die GfA wird die Anlage bei Ausfall der Projektgesellschaft solange weiter
betreiben, bis sie durch einen Dritten übernommen wurde, wenn die Zahlung der
Entgelte für die Betriebs- und Geschäftsführung und die Zahlung der
Betriebskosten durch den Insolvenzverwalter sichergestellt sind. l Der Geschäftsführer der GfA, Herr
Hubert Ringe, soll Mitgeschäftsführer der Projektgesellschaft werden. Dem
Geschäftsführer wird gestattet, einen weiteren Geschäftsführervertrag mit der
Projektgesellschaft zu schließen. l Die
Geschäftsführung der GfA wird ermächtigt, ersatzweise für die Projektgesellschaft
vor deren Gründung Planungsaufträge bis zu einer Obergrenze
(Gesamt-Planungskosten) von 200.000 Euro zur Realisierung des Vorhabens zu
erteilen, wenn hierfür eine Verpflichtungserklärung zur Kostenübernahme von
49 % des Aufwandes durch Herrn Dr. Scholze vorliegt, für den Fall, dass
das Projekt nicht realisiert wird. l Weiterhin wird der GF beauftragt,
Vertragsentwürfe für den Gesellschaftervertrag, den Betriebsführungsvertrag,
den Geschäftsführungsvertrag und den Geschäftsführervertrag erstellen zu
lassen. |
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