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Vorlage - VO/1087/04  

 
 
Betreff: Beteiligung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA)
an einer Vergärungsanlage für Lebensmittelrückstände GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Pieper
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
08.07.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im vergangenen Jahr trat Herr Dr. Scholze mit der Idee an die GfA heran, gemeinschaftlich eine sogenannte Vergärungsanlage mit Bio-Gas-Verwertung auf dem Gelände der GfA zu errichten. Hiermit hat sich die Gesellschafterversammlung der GfA am 01.06.2004 und der Aufsichtsrat am 29.06.2004 befasst.

 

Nähere Ausführungen

 

                        zur Sachdarstellung,

                        zu gesetzlichen Vorgaben und Veränderungen,

                        zur technischen Ausstattung,

                        zu Investitionskosten,

                        zur Struktur der gemeinsamen Unternehmung,

                        zur Bewertung aus Sicht der GfA Geschäftsführung und

                        zum Zeitplan

 

sind der beigefügten Kopie der Beschlussvorlage zu TOP 6 der o. a. Aufsichtsratssitzung und den weiteren als Anlagen beigefügten drei Seiten zu entnehmen. Nach dem darin enthaltenen Beschlussvorschlag sollte u. a. der Aufsichtsrat zu seiner nächsten Sitzung von der Geschäftsführung erneut über das Projekt informiert werden, um dann eine endgültige Beschlussempfehlung für die Gesellschafterversammlung abzugeben.

 

In seiner Sitzung am 29.06.2004 hat der Aufsichtrat folgende modifizierte Beschlussempfehlung abgegeben:

 

l   Einer Beteiligung der GfA mit 51 % an der Projektgesellschaft wird zugestimmt. Die GfA wird die Anlage bei Ausfall der Projektgesellschaft solange weiter betreiben, bis sie durch einen Dritten übernommen wurde, wenn die Zahlung der Entgelte für die Betriebs- und Geschäftsführung und die Zahlung der Betriebskosten durch den Insolvenzverwalter sichergestellt sind.

 

l   Der Geschäftsführer der GfA, Herr Hubert Ringe, soll Mitgeschäftsführer der Projektgesellschaft werden. Dem Geschäftsführer wird gestattet, einen weiteren Geschäftsführervertrag mit der Projektgesellschaft zu schließen.

 

l   Die Geschäftsführung der GfA wird ermächtigt, ersatzweise für die Projektgesellschaft vor deren Gründung Planungsaufträge bis zu einer Obergrenze (Gesamt-Planungskosten) von 200.000 Euro zur Realisierung des Vorhabens zu erteilen, wenn hierfür eine Verpflichtungserklärung zur Kostenübernahme von 49 % des Aufwandes durch Herrn Dr. Scholze vorliegt, für den Fall, dass das Projekt nicht realisiert wird.

 

l   Weiterhin wird der GF beauftragt, Vertragsentwürfe für den Gesellschaftervertrag, den Betriebsführungsvertrag, den Geschäftsführungsvertrag und den Geschäftsführervertrag erstellen zu lassen.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, in der nächsten Gesellschafterversammlung dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      70,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Beschlussvorlage zu TOP 6 der Aufsichtsratssitzung am 29.06.2004

Gesellschafts- und Finanzierungsstruktur, Vertragsbeziehungen, Planungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AR 90 TOP 6 BGA -geanderter Beschluss (145 KB)      
Anlage 2 2 Gesellschafts-,Finanzstruktur,Vertragsbeziehungen,Planungen (145 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zur Vorbereitung einer Entscheidung über eine Gesellschaftsgründung wird der folgenden Weisung an die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GfA zugestimmt:

 

l   Einer Beteiligung der GfA mit 51 % an der Projektgesellschaft wird zugestimmt. Die GfA wird die Anlage bei Ausfall der Projektgesellschaft solange weiter betreiben, bis sie durch einen Dritten übernommen wurde, wenn die Zahlung der Entgelte für die Betriebs- und Geschäftsführung und die Zahlung der Betriebskosten durch den Insolvenzverwalter sichergestellt sind.

 

l   Der Geschäftsführer der GfA, Herr Hubert Ringe, soll Mitgeschäftsführer der Projektgesellschaft werden. Dem Geschäftsführer wird gestattet, einen weiteren Geschäftsführervertrag mit der Projektgesellschaft zu schließen.

 

l   Die Geschäftsführung der GfA wird ermächtigt, ersatzweise für die Projektgesellschaft vor deren Gründung Planungsaufträge bis zu einer Obergrenze (Gesamt-Planungskosten) von 200.000 Euro zur Realisierung des Vorhabens zu erteilen, wenn hierfür eine Verpflichtungserklärung zur Kostenübernahme von 49 % des Aufwandes durch Herrn Dr. Scholze vorliegt, für den Fall, dass das Projekt nicht realisiert wird.

 

l   Weiterhin wird der GF beauftragt, Vertragsentwürfe für den Gesellschaftervertrag, den Betriebsführungsvertrag, den Geschäftsführungsvertrag und den Geschäftsführervertrag erstellen zu lassen.