Zur
Vorbereitung einer Entscheidung über eine Gesellschaftsgründung wird der
folgenden Weisung an die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GfA
zugestimmt:
lEiner
Beteiligung der GfA mit 51 % an der Projektgesellschaft wird zugestimmt.
Die GfA wird die Anlage bei Ausfall der Projektgesellschaft solange weiter
betreiben, bis sie durch einen Dritten übernommen wurde, wenn die Zahlung der
Entgelte für die Betriebs- und Geschäftsführung und die Zahlung der
Betriebskosten durch den Insolvenzverwalter sichergestellt sind.
lDer Geschäftsführer der GfA, Herr
Hubert Ringe, soll Mitgeschäftsführer der Projektgesellschaft werden. Dem
Geschäftsführer wird gestattet, einen weiteren Geschäftsführervertrag mit der
Projektgesellschaft zu schließen.
lDie
Geschäftsführung der GfA wird ermächtigt, ersatzweise für die Projektgesellschaft
vor deren Gründung Planungsaufträge bis zu einer Obergrenze
(Gesamt-Planungskosten) von 200.000 Euro zur Realisierung des Vorhabens zu
erteilen, wenn hierfür eine Verpflichtungserklärung zur Kostenübernahme von
49 % des Aufwandes durch Herrn Dr. Scholze vorliegt, für den Fall, dass
das Projekt nicht realisiert wird.
lWeiterhin wird der GF beauftragt,
Vertragsentwürfe für den Gesellschaftervertrag, den Betriebsführungsvertrag,
den Geschäftsführungsvertrag und den Geschäftsführervertrag erstellen zu
lassen.
08.07.2004 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Ö 6.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem
Verwaltungsausschuss einstimmig:
„Zur
Vorbereitung einer Entscheidung über eine Gesellschaftsgründung wird der
folgenden Weisung an die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GfA
zugestimmt:
lEiner
Beteiligung der GfA mit 51 % an der Projektgesellschaft wird zugestimmt.
Die GfA wird die Anlage bei Ausfall der Projektgesellschaft solange weiter
betreiben, bis sie durch einen Dritten übernommen wurde, wenn die Zahlung der
Entgelte für die Betriebs- und Geschäftsführung und die Zahlung der
Betriebskosten durch den Insolvenzverwalter sichergestellt sind.
lDer Geschäftsführer der GfA, Herr
Hubert Ringe, soll Mitgeschäftsführer der Projektgesellschaft werden. Dem
Geschäftsführer wird gestattet, einen weiteren Geschäftsführervertrag mit der
Projektgesellschaft zu schließen.
lDie
Geschäftsführung der GfA wird ermächtigt, ersatzweise für die
Projektgesellschaft vor deren Gründung Planungsaufträge bis zu einer Obergrenze
(Gesamt-Planungskosten) von 200.000 Euro zur Realisierung des Vorhabens zu
erteilen, wenn hierfür eine Verpflichtungserklärung zur Kostenübernahme von
49 % des Aufwandes durch Herrn Dr. Scholze vorliegt, für den Fall, dass
das Projekt nicht realisiert wird.
lWeiterhin wird der GF beauftragt,
Vertragsentwürfe für den Gesellschaftervertrag, den Betriebsführungsvertrag,
den Geschäftsführungsvertrag und den Geschäftsführervertrag erstellen zu
lassen.“