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Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Datum: Do, 08.07.2004    
Zeit: 16:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Genehmigung von Niederschriften      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Weisungen an die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH - Jahresabschluss 2003  
Enthält Anlagen
VO/1108/04  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Weisungen an den Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Wohnungsbau GmbH - Jahresabschluss 2003  
Enthält Anlagen
VO/1100/04  
Ö 6     Weisungen an die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH      
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Weisungen an die Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH - Jahresabschluss 2003 (Verfasser : Ragowsky, Jens)  
Enthält Anlagen
VO/1109/04  
Ö 6.2  
Enthält Anlagen
Beteiligung der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA) an einer Vergärungsanlage für Lebensmittelrückstände GmbH (Verfasser : Herr Pieper)  
Enthält Anlagen
VO/1087/04  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Zur Vorbereitung einer Entscheidung über eine Gesellschaftsgründung wird der folgenden Weisung an die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GfA zugestimmt:

 

l   Einer Beteiligung der GfA mit 51 % an der Projektgesellschaft wird zugestimmt. Die GfA wird die Anlage bei Ausfall der Projektgesellschaft solange weiter betreiben, bis sie durch einen Dritten übernommen wurde, wenn die Zahlung der Entgelte für die Betriebs- und Geschäftsführung und die Zahlung der Betriebskosten durch den Insolvenzverwalter sichergestellt sind.

 

l   Der Geschäftsführer der GfA, Herr Hubert Ringe, soll Mitgeschäftsführer der Projektgesellschaft werden. Dem Geschäftsführer wird gestattet, einen weiteren Geschäftsführervertrag mit der Projektgesellschaft zu schließen.

 

l   Die Geschäftsführung der GfA wird ermächtigt, ersatzweise für die Projektgesellschaft vor deren Gründung Planungsaufträge bis zu einer Obergrenze (Gesamt-Planungskosten) von 200.000 Euro zur Realisierung des Vorhabens zu erteilen, wenn hierfür eine Verpflichtungserklärung zur Kostenübernahme von 49 % des Aufwandes durch Herrn Dr. Scholze vorliegt, für den Fall, dass das Projekt nicht realisiert wird.

 

l   Weiterhin wird der GF beauftragt, Vertragsentwürfe für den Gesellschaftervertrag, den Betriebsführungsvertrag, den Geschäftsführungsvertrag und den Geschäftsführervertrag erstellen zu lassen.

 

   
    08.07.2004 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
    Ö 6.2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig:

 

„Zur Vorbereitung einer Entscheidung über eine Gesellschaftsgründung wird der folgenden Weisung an die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GfA zugestimmt:

 

l   Einer Beteiligung der GfA mit 51 % an der Projektgesellschaft wird zugestimmt. Die GfA wird die Anlage bei Ausfall der Projektgesellschaft solange weiter betreiben, bis sie durch einen Dritten übernommen wurde, wenn die Zahlung der Entgelte für die Betriebs- und Geschäftsführung und die Zahlung der Betriebskosten durch den Insolvenzverwalter sichergestellt sind.

 

l   Der Geschäftsführer der GfA, Herr Hubert Ringe, soll Mitgeschäftsführer der Projektgesellschaft werden. Dem Geschäftsführer wird gestattet, einen weiteren Geschäftsführervertrag mit der Projektgesellschaft zu schließen.

 

l   Die Geschäftsführung der GfA wird ermächtigt, ersatzweise für die Projektgesellschaft vor deren Gründung Planungsaufträge bis zu einer Obergrenze (Gesamt-Planungskosten) von 200.000 Euro zur Realisierung des Vorhabens zu erteilen, wenn hierfür eine Verpflichtungserklärung zur Kostenübernahme von 49 % des Aufwandes durch Herrn Dr. Scholze vorliegt, für den Fall, dass das Projekt nicht realisiert wird.

 

l   Weiterhin wird der GF beauftragt, Vertragsentwürfe für den Gesellschaftervertrag, den Betriebsführungsvertrag, den Geschäftsführungsvertrag und den Geschäftsführervertrag erstellen zu lassen.“

 

(2, 22, 3)

 

Ö 7  
Enthält Anlagen
Weisungen an den Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Lüneburg Marketing GmbH - Jahresabschluss 2003  
Enthält Anlagen
VO/1110/04  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Weisungen an die Vertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Dienstleistung und Logistik GmbH (DIENLOG GmbH) (Verfasser : Herr Pieper)  
Enthält Anlagen
VO/1118/04  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Zustimmung zu den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Hafen Lüneburg GmbH - Jahresabschluss 2003  
Enthält Anlagen
VO/1111/04  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 11  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 14.1     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)