Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Di, 21.06.2016    
Zeit: 15:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung des Protokolls vom 06.04.2016      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Gründung einer Jugendberufsagentur (JBA)  
Enthält Anlagen
VO/6599/16  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Selbstverständlich miteinander - ESF- Förderprogramm "Inklusion durch Enkulturation"  
Enthält Anlagen
VO/6569/16  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Antrag der Pauluskirchengemeinde zur Kooperationsvereinbarung für das Stadtteil- und Gemeindehaus KREDO für Kreideberg-Ochtmissen  
Enthält Anlagen
VO/6718/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung zu Punkt 4. der Kooperationsvereinbarung mit der Pauluskirchengemeinde vom 29.06.11 bzgl. zukünftigem Zuschuss für das Jugendcafé:

Zur Umsetzung des Konzepts zur stadtteilorientierten Arbeit mit Jugendpflege am Kreideberg  wird der anteilige Zuschuss an die Pauluskirchengemeinde gemäß Kooperationsvereinbarung vom 29.06.11  ab 2016 als zweckgebundener Personalkostenzuschuss  gemäß tatsächlichem Aufwand (dynamisiert) statt gemäß  bisheriger Festbetragsregelung für die Jugendarbeit im Umfang von 0,5 Stelle Sozialarbeit gewährt. Für 2016 beträgt der anteilige Zuschuss 22.300,- €.

 

 

   
    21.06.2016 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung zu Punkt 4. der Kooperationsvereinbarung mit der Pauluskirchengemeinde vom 29.06.2011 bzgl. zukünftigem Zuschussr das Jugendcafé:

 

Zur Umsetzung des Konzepts zur stadtteilorientierten Arbeit mit Jugendpflege am Kreideberg wird der anteilige Zuschuss an die Pauluskirchengemeinde gemäß Kooperationsvereinbarung vom 29.06.2011 ab 2016 bis 2021 als zweckgebundener Personalkostenzuschuss gemäß tatsächlichem Aufwand in Höhe der tariflichen Entwicklungen statt gemäß bisheriger Festbetragsreglung für die Jugendarbeit im Umfang von 0,5 Stelle Sozialarbeit gewährt. Für 2016 beträgt der anteilige Zuschuss 22.300 Euro.

Abstimmungsergebnis:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der geänderten Beschlussvorlage einstimmig zu.

Ö 8  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 9  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)