Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung zu Punkt 4. der Kooperationsvereinbarung mit der Pauluskirchengemeinde vom 29.06.2011 bzgl. zukünftigem Zuschuss für das Jugendcafé: Zur Umsetzung des Konzepts zur stadtteilorientierten Arbeit mit Jugendpflege am Kreideberg wird der anteilige Zuschuss an die Pauluskirchengemeinde gemäß Kooperationsvereinbarung vom 29.06.2011 ab 2016 bis 2021 als zweckgebundener Personalkostenzuschuss gemäß tatsächlichem Aufwand in Höhe der tariflichen Entwicklungen statt gemäß bisheriger Festbetragsreglung für die Jugendarbeit im Umfang von 0,5 Stelle Sozialarbeit gewährt. Für 2016 beträgt der anteilige Zuschuss 22.300 Euro.
Abstimmungsergebnis: Der Jugendhilfeausschuss stimmt der geänderten Beschlussvorlage einstimmig zu.
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