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Auszug - Antrag der Pauluskirchengemeinde zur Kooperationsvereinbarung für das Stadtteil- und Gemeindehaus KREDO für Kreideberg-Ochtmissen  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 21.06.2016    
Zeit: 15:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/6718/16 Antrag der Pauluskirchengemeinde zur Kooperationsvereinbarung für das Stadtteil- und Gemeindehaus KREDO für Kreideberg-Ochtmissen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lütjohann, Angela
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Frau Lütjohann stellt die lange Kooperation zwischen Pauluskirchengemeinde und Hansestadt am Kreideberg heraus. Der zuletzt im Jahr 2011 vereinbarte Betrag ist nicht mehr Kostendeckend.

 

Frau Steinrücke ergänzt, dass nach fünf Jahren nun im Rahmen der tariflichen Steigerung die Personalkosten dynamisiert werden sollten. Es ist jedoch notwendig diese Anpassung in fünf Jahren erneut zu überprüfen. Insofern ist der Vertrag zu befristen.

 

Im Anschluss diskutieren die Ausschussmitglieder über die Arbeit des Stadtteilhauses. Die Arbeit dort wird ausdrücklich gelobt. Frau Steinrücke bietet an in eine der nächsten Ausschusssitzungen die Arbeit der Stadtteilhäuser erneut vorzustellen.

 

Herr Laatz sieht eine Kluft zwischen der Unterstützung zwischen Stadtteilarbeit und den Freien Trägern dort auf der einen Seite und der Unterstützung des Stadtjugendringes auf der anderen Seite. Dabei begrüßt er die Arbeit der Freien Träger in den Stadtteilhäusern, wünscht sich nur eine gleiche Unterstützung für den Stadtjugendring.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung zu Punkt 4. der Kooperationsvereinbarung mit der Pauluskirchengemeinde vom 29.06.2011 bzgl. zukünftigem Zuschussr das Jugendcafé:

 

Zur Umsetzung des Konzepts zur stadtteilorientierten Arbeit mit Jugendpflege am Kreideberg wird der anteilige Zuschuss an die Pauluskirchengemeinde gemäß Kooperationsvereinbarung vom 29.06.2011 ab 2016 bis 2021 als zweckgebundener Personalkostenzuschuss gemäß tatsächlichem Aufwand in Höhe der tariflichen Entwicklungen statt gemäß bisheriger Festbetragsreglung für die Jugendarbeit im Umfang von 0,5 Stelle Sozialarbeit gewährt. Für 2016 beträgt der anteilige Zuschuss 22.300 Euro.


Abstimmungsergebnis:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der geänderten Beschlussvorlage einstimmig zu.