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Vorlage - VO/6599/16  

 
 
Betreff: Gründung einer Jugendberufsagentur (JBA)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lütjohann, Angela
Federführend:Bereich 52 - Soziale Dienste Bearbeiter/-in: Lütjohann, Angela
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
21.06.2016 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Arbeitsagentur, für Arbeit Jobcenter Lüneburg, Niedersächsische Landesschulbehörde sowie Hansestadt und Landkreis Lüneburg bereiten die Gründung einer Jugendberufsagentur zum 01.10.2016 vor.

Ziel ist es eine verbindliche, strukturierte Kooperation zu vereinbaren, um eine ganzheitliche Unterstützung junger  Menschen unter 25 Jahren und die Verbesserung der Integrationsergebnisse in Ausbildung oder Arbeit zu erreichen. Die Förderung der beruflichen und sozialen Integration, wie auch der Ausgleich sozialer Benachteiligungen und die Überwindung individueller Beeinträchtigungen von jungen Menschen sind gemeinsame Aufgaben der Jugendhilfe, der Agentur für Arbeit sowie der Träger der Grundsicherung.

Weiteres Ziel ist es, bedarfsgerechte und ökonomisch sinnvolle Strukturen zur Unterstützung junger Menschen  vorzuhalten und geplante Vorhaben miteinander abzustimmen, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Betreuungslücken zu schließen.

In § 18 SGB II, § 9 SGB III und in § 81 SGB VIII ist die Verpflichtung zur Zusammenarbeit verankert.

Die über die Träger verteilten Ressourcen für die Arbeit mit jungen Menschen nach dem SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX  sollen durch eine intensive Kooperation sinnvoll miteinander verknüpft und für die jungen Menschen wirksam eingesetzt werden.

Jeder Partner übernimmt im Rahmen der Kooperation seinen originären Auftrag und leistet seinen Beitrag für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Niedersächsische Landesschulbehörde wirkt unterstützend mit.

Kernstück der Kooperation stellt die gemeinsame Anlaufstelle in unmittelbarer räumlicher Angrenzung an das Berufsinformationszentrum  der Agentur für Arbeit dar. Beraterinnen und Berater der Kooperationspartner beziehen nebeneinander Büros, arbeiten eng zusammen und stimmen ihre Maßnahmen miteinander ab.

Die Arbeitsagentur stellt 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das  Jobcenter 2. Hansestadt und Landkreis Lüneburg bringen einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin ein, der/die aus dem  Pro-Activ-Center ( PACE) entsandt werden soll.

PACE wird derzeit mit ESF-Mitteln über das Land Niedersachsen und durch Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg mit jeweils 26.500 € jährlich gefördert. Zur Realisierung der Jugendberufsagentur sind Haushaltsmittel für die Büroraummiete und Verbrauchskosten in Höhe von jeweils 1.500 € jährlich seitens der Hansestadt erforderlich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                              60,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen          600,- €

c)  an Folgekosten:                                                                                   jährlich 3.000,- €             

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

JaX

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger: 363111/36311102

Haushaltsjahr: 2016

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die Gründung der Jugendberufsagentur (JBA) und beauftragt die Verwaltung, eine Kooperationsvereinbarung mit  der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter Landkreis Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg mit der Unterstützung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde zu schließen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.